Ennepe-Ruhr. Die örtliche Verbraucherzentrale erläutert, was beim Abschluss einer Fahrradversicherung zu beachten ist und klärt über lückenhafte Verträge auf

Sie sind der Verkaufshit auf zwei Rädern und kosten teils 5000 Euro oder mehr: Fast jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike. Bei solchen Anschaffungskosten ist ein Diebstahl besonders schmerzhaft, vor allem, wenn sich herausstellt, dass das Rad nicht richtig versichert war. „Viele Hausratversicherungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz”, sagt Nadine Schröer, Leiterin der NRW-Verbraucherzentrale in Witten (damit auch für Wetter sowie Herdecke zuständig). „Denn es gibt einige Ausnahmen. Vor allem ältere Verträge sind lückenhaft. Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird.”

Das bietet die Hausratversicherung: Fahrräder sind in einer Hausratversicherung mit versichert, und zwar rund um die Uhr, also auch nachts. Auch langsame Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die als Fahrräder gelten, sind in der Hausrat mitversichert. Zweiräder sind aber nur gegen Einbruchdiebstahl versichert. Heißt: Das Rad muss aus dem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein. Kann es in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen – und das Rad dort auch mit einem eigenständigen Schloss abzuschließen.

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Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt: Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen meist nicht enthalten. In den oft älteren Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat. Allerdings muss das Fahrrad dann durch ein eigenständiges Schloss gesichert sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind meist nicht ausreichend.

Ein „einfacher Diebstahl“ lässt sich in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ absichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Räder.

Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt: Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Rades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist aber eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt. Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.

Wert berücksichtigen

Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer. Jahresbeiträge zwischen 100 und 220 Euro können für ein 1000-Euro-Rad anfallen – das lohne sich also nur für teure Fahrräder. Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind.