Herdecke. Der Rat Herdecke erklärt das Bürgerbegehren zum TBH-Erhalt für zulässig. Vorher ist folgenreich ein Satz gestrichen worden. Das ist der Grund:
Einstimmig hat der Rat das Bürgerbegehren gegen eine Teilprivatisierung der Technischen Betriebe Herdecke für zulässig erklärt. Hitzig debattiert wurde dennoch: Die CDU hatte auf einen möglichen Formfehler in der Begründung des Bürgerbegehrens hingewiesen, die auch auf den ersten Unterschriftenlisten gestanden hat. Nun ist der entsprechende Satz gestrichen. Es muss neu gesammelt werden.
Begründungen eines Bürgerbegehrens müssen zutreffen, hatte CDU-Ratsherr Dr. Georg Torwes-ten aus zahlreichen Urteilen heraus gelesen. Für eine Kernaussage beim TBH-Bürgerbegehren sah er das nicht als gegeben an. Die Aussage lautet: „In vergleichbaren Städten wurde schon nach wenigen Jahren die Gebühren stark angehoben, und Bürgerinnen und Bürger dort beklagen die stark nachlassende Qualität des Service.“
Daraufhin hatte sich auch Dr. Lars Heismann, Rechtsexperte der Herdecker Stadtverwaltung, die Rechtsprechung näher angeschaut. Im Ergebnis musste er „die Rechtsfrage als offen ansehen.“ Nach Gesprächen mit Torwesten und den Initiatoren des Bürgerbegehrens ist nun als Kompromiss der möglicherweise problematische Passus aus der Begründung gestrichen worden. Geblieben ist die zur Abstimmung stehende Frage an die Bürger: „Sind Sie dafür, dass keine Ausschreibung zur Teilprivatisierung der Technischen Betriebe Herdecke erstellt und durchgeführt wird, sondern diese zu 100% bei der Stadt Herdecke verbleiben?“
CDU, Grüne und FDP wünschen anhand konkreter Angebote eine Prüfung, welche Vorteile eine Teilprivatisierung für die Städtischen Haushalt und den Service bringen könnte. Die Verwaltung hat bereits erklärt, dass aus ihrer Sicht die Nachteile deutlich überwiegen. Davon sind auch die Vertreter von SPD, Linke, AfD und vor allem der Partei überzeugt. Aus den Reihen der Partei kommt einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens, das eine weitere, auch mit Kosten verbundene Prüfung, verhindern will.
Andreas Disselnkötter von den Grünen begrüßte, das der umstrittene Begründungssatz gestrichen worden ist, sah das Bürgerbegehren aber als zulässig an. Er sah die Aufgabe des Drei-Parteien-Bündnisses nun darin, „die guten und richtigen Argumente nach vorne zu tragen“. Viele Bürger seien noch nicht ausreichend aufgeklärt. Dazu zähle die Erkenntnis, dass momentan ja noch gar keine Entscheidung darüber anstehe, ob in Teilen privatisiert wird. Nur solle das Prüfverfahren zu-ende geführt werden.
Klaus Klostermann von der SPD dagegen zeigte sich „sehr enttäuscht, dass der Satz gestrichen wird.“ Für Dieter Kempka (Die Linke) war die Streichung „unter aller Kanone“ und ein Versuch, das Bürgerbegehren zu hintertreiben. Georg Torwesten wies diesen Vorwurf zurück: Ihm sei es einzig um Rechtssicherheit gegangen: „Das Bürgerbegehren wollen wir auf keinen Fall verhindern.“ Das werde auch nicht gelingen, gab Kempka zurück: In weniger als einer Stunde habe er am Vormittag über 40 Unterschriften für das Begehren gesammelt – bereits mit der verkürzten Formulierung.