Herdecke. In der Ratssitzung am 23. März geht es um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, danach kann womöglich das Sammeln von Unterschriften beginnen.

Wer die nächste Diskussion um die Zukunft der Technischen Betriebe Herdecke (TBH) verfolgen möchte, sollte sich den 23. März vormerken. In der nächsten Woche tagt am besagten Donnerstag der Rat in dieser Angelegenheit. Ab 17 Uhr steht in der öffentlichen Sitzung im Ratssaal die Vorprüfung und Zulässigkeit des beantragten Bürgerbegehrens auf der Tagesordnung.

Wie berichtet, müssen sich auch die Fraktionen mit dem von Nico Fischer (Die Partei) angestrebten Bürgerbegehren befassen.

Am 1. März hatte der Initiator beantragt, darüber nun final zu entscheiden. Laut Gemeindeordnung, so teilt es die Stadt Herdecke in einer Beschlussvorlage für den 23. März mit, muss der Rat darüber innerhalb von acht Wochen abstimmen.

Die Politik muss sich in Kürze mit der gleichen Frage auseinander setzen, wie sie dann auch an die Bürgerschaft geht. Und zwar: „Sind Sie dafür, dass keine Ausschreibung zur Teilprivatisierung der Technischen Betriebe Herdecke erstellt und durchgeführt wird, sondern diese zu 100 Prozent bei der Stadt Herdecke verbleiben?“

Ratsmitgliedschaft ohne Belang

Der Verwaltung liegen – wie gefordert – mindestens 25 Unterschriften vor, sechs Listen haben mit Nico Fischer und Paul Lodwich zwei Vertretungsberechtigte als hiesige Bürger eingereicht. Nach einer Prüfung durch zuständige Ämter kam die Stadt zum Ergebnis, dass auf den vorliegenden Listen 52 gültige Unterzeichnungen stehen.

Zu einem Antragsteller teilt die städtische Verwaltung mit: „Ausschlussbestimmungen sieht der Gesetzgeber für die Vertretungsberechtigten nicht vor. Daher ist auch unerheblich, dass einer der beiden benannten Vertreter Mitglied des Rates der Stadt ist“, heißt es weiter. Zu den formalen Aspekten gehört zudem, dass dieses Dokument neben der Fragestellung auch eine Begründung und Kostenschätzung enthält. Beides sei der Fall.

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Wichtig: Auf die zentrale Frage muss hinsichtlich eines bindenden Bürgerentscheids die Antwortmöglichkeit Ja und Nein passen. Die Stadtverwaltung sieht die Anforderungen wohlgemerkt zum Bürgerbegehren bisher als erfüllt an, auch zeitlich sei hinsichtlich der Drei-Monats-Frist und aufschiebender Wirkung alles im Rahmen.

Somit steht nun in der Ratssitzung das Bürgerbegehren auf dem Prüfstand. Danach können die Initiatoren womöglich mit dem Sammeln von 1582 Unterschriften beginnen.

Erst danach herrscht Klarheit, ob es zu einer finalen Abstimmung an einem Wahlsonntag kommt (beim Bürgerentscheid).