Wetter. Die Anzeige eines Vaters wegen der Gefahr am Gleis in Wetter ist ins Leere gelaufen

Anfang August hatte der Vater eines Mädchens vom Geschwister-Scholl-Gymnasium Strafanzeige gegen die Stadt Wetter und die Deutsche Bahn wegen „Gefährdung der Öffentlichkeit durch Unterlassung“ gestellt. Bereits wenige Tage danach ist das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, wie diese jetzt auf Nachfrage erklärt hat. Es habe keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gegeben, so die Begründung.

Seit dem Frühjahr hatten auch Schülerinnen und Schüler immer wieder die Bahngleise auf Höhe des früheren Bahnhofs Oberwengern als Abkürzung genutzt. Sie wollten damit einen Umweg über die neue Ruhrbrücke am Ortsausgang von Alt-Wetter in Richtung Gedern vermeiden. Die Fahrbahn der Overwegbücke über den Bahngleisen war für Erneuerungsarbeiten ausgehängt und ist auch weiterhin nicht begehbar. Die Stadt Wetter hat mittlerweile allerdings den Durchlass am Gleis auf beiden Seiten wirkungsvoll verstellt, obwohl sie wiederholt darauf hingewiesen hat, dass sie nicht zuständig sei.

Der Vater hatte die Ausweisung der Umgehung als „völlig unverhältnismäßig“ bemängelt. Der Umweg finde keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Behelfsbrücke über die Gleise hätte Abhilfe bringen können, sei aber unterblieben. Auch daher sein Vorwurf, Stadt und Bahn würden eine Gefahr für die Bevölkerung herauf beschwören.

An der Schule hatte es Infoveranstaltungen gegeben und Flyer zur Aufklärung über die Gefahren, die Polizei war verstärkt Streife gefahren. In der politischen Diskussion hatte die Stadt erklärt, sie wisse von keiner Anzeige. Dazu die Staatsanwaltschaft: Bei der Einstellung in so einer frühen Phase gebe es keine Benachrichtigung für Beschuldigte.

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