Ennepe-Ruhr. Mit einem Klick sind Fotos und Filme im Netz und via Chat schnell weitergeleitet. Selbst Kinder und Jugendliche werden schnell zu Tätern.

Die aktuelle Kriminalitätsstatistik des Ennepe-Ruhr-Kreises 2020 macht es deutlich. In den vergangenen Jahren sind die Fallzahlen zu Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte massiv gestiegen. 19 Fälle waren es 2013, 2018 wurden fünf Fälle verzeichnet, 2020 stieg die Zahl auf 54.

Die Polizei intensiviert nun die Präventionsmaßnahmen gegen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen. Helfen soll die Kampagne „sounds wrong“, die auch von der Kreispolizei übernommen wurde. Drei kurze Videoclips sollen die Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen gezielt über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie aufklären. In den kurzen Videos kommen symbolisch ein Vater, ein Betreuer und eine Nachhilfelehrerin zu Wort. Sie alle drei haben eines gemeinsam: Sie haben kinderpornografisches Material auf Handys ihrer Schützlinge entdeckt.

Dunkelziffer nicht absehbar

In den Videos fragen sich die Bezugspersonen, was sie falsch gemacht haben bei der Erziehung oder im Umgang mit den Kindern. Eigentlich ist das Thema doch ganz weit weg und so abstoßend, dass das eigene Kind solche Bilder niemals anschauen würde. Doch das Gegenteil ist häufig der Fall. Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann niemand sagen, aber in Chatgruppen gibt es immer wieder Jugendliche, die Filme und Bilder mit kinderpornografischem Inhalt verschicken. Zum Spaß, um cool zu sein.

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Fallzahlen

In Deutschland hat es 2020 insgesamt 18.761 Fälle von Kinderpornografie gegeben.

Dabei waren 1333 Tatverdächtige Jugendliche, 575 sogar noch Kinder.

In der Kampagne „sounds wrong“ gibt die Polizei Ratschläge, wie sowohl Eltern als auch Fachleute und das Umfeld mit der Situation umgehen sollen, wenn solches Material entdeckt wird. „Reagieren Sie auf jeden Fall ruhig, wenn Sie erfahren, dass Ihr Kind sogenannte Kinderpornografie auf dem Smartphone hat. Es kann eventuell nichts dafür, dass es solche Missbrauchsdarstellungen zugeschickt bekommen hat. Erkundigen Sie sich danach, ob Ihr Kind überhaupt weiß, was es empfangen hat und erklären Sie, dass es sich um echten Missbrauch handelt und auch das Versenden und der Besitz von solchen Darstellungen strafbar sind“, so die Polizei. In jedem Fall sollten sowohl Erwachsene als auch die Kinder und Jugendlichen selbst über die Folgen einer Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen aufgeklärt werden. „Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen von (Cyber-) Mobbing immer wieder solche Inhalte zugeschickt bekommt, sollte unmittelbar Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Dafür dürfen Betroffene in diesem Fall auch Beweise in Form von Screenshots sichern, um den Vorfall zu dokumentieren“, erklärt die Polizei.

Zwei große Razzien

In Wetter und Herdecke gab es im laufenden Jahr bereits vier Verhandlungen wegen Kinderpornografie. Zudem gab es zwei große Razzien der Polizei in den beiden Ruhrstädten aufgrund des Verdachts von Besitz und Verbreitung des einschlägigen Materials. Dabei sind die Strafen eigentlich eindeutig: „Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Wichtig: Der Besitz und die Verbreitung von Abbildungen des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sind ein Verbrechen“, so die Polizei. Bis zu zehn Jahre Haft sieht das Gesetz dafür vor.