Wetter/Herdecke. Das Land hat am Mittwoch eine neue Schutzverordnung rausgebracht. Diese Auswirkungen hat sie auf den EN-Kreis.

Brauche ich für den Friseurbesuch einen Schnelltest? Ich möchte gerne draußen im Eiscafé einen Cappuccino trinken. Muss ich mich vorher testen lassen? Kann ich jetzt wieder ungetestet ins Fitnessstudio? Nachdem in den vergangenen Tagen die meisten Menschen verinnerlicht hatten, wann sie wofür einen negativen Schnelltest oder einen Nachweis der Impfung, beziehungsweise Genesung brauchen, rüttelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes, die am Mittwoch herausgegeben wurde und bereits am Freitag gilt, wieder einiges durcheinander.

In der neuen Verordnung gibt es nun, wie bereits berichtet, drei verschiedene Inzidenzstufen: Unter 100, unter 50 und neu unter 35. Damit verbunden sind verschiedene Lockerungen. Im Ennepe-Ruhr-Kreis befinden wir uns derzeit im Bereich unter 50, auch wenn der aktuelle Inzidenzwert deutlich niedriger ist. Aber es gilt weiterhin: Der Inzidenzwert muss an fünf Werktagen infolge, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet, unter dem Grenzwert liegen. Also gilt für Wetter und Herdecke weiterhin die 50er-Grenze.

Einkaufsbummel ohne Termin und Test

Das bedeutet, bei dem spontanen Einkaufsbummel durch Wetter und Herdecke brauchen Bürger im EN-Kreis momentan nur eine Maske. Ein Schnelltest ist derzeit nicht notwendig, allerdings ist die Kundenzahl entsprechend der jeweiligen Quadratmeter begrenzt. Um Kraft zu tanken, ist es möglich in der Außengastronomie der Restaurants, Gaststätten und Cafés ein Getränk der Wahl oder auch etwas zu Essen zu sich zu nehmen. Auch dafür ist kein Schnelltest nötig, lediglich der Abstand muss gewahrt bleiben. Wem es aber zu nass, kalt oder windig draußen ist, der braucht einen Schnelltest, um sich in der Gastronomie aufhalten zu können.

Gegen Sturmfrisur, verspannte Nacken- und Rückenmuskulatur und durch Heizungsluft gebeutelte Haut kann ebenfalls spontan vorgegangenen werden. Bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen zu denen neben Friseur, Massage und Kosmetik auch Tattoo-, Piercing- und Sonnenstudios gehören, brauchen Kunden ebenfalls keinen Test mehr. Ausnahme: Bei Gesichtsbehandlungen oder Bartpflege ist das Tragen einer Maske nicht möglich, dann müssen sowohl der Kunde als auch der Dienstleister einen negativen Schnelltest vorlegen. Wer seinen Körper nach dem Lockdown erstmal wieder in Form bringen möchte, der braucht fürs Fitnessstudio ebenfalls einen negativen Test.

48 Stunden gilt der Nachweis

A propos Schnelltest: Das Testergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein. Wo man sich testen lassen kann, ist in einer Karte auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.enkreis.de), in der App des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie natürlich auch auf der Lokalseite 2 der Zeitung zu finden. Vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene sind – bei entsprechendem Nachweis – negativ Getesteten gleichgestellt, müssen also nicht negativ getestet sein. Außerdem werden sie bei Personen- und Haushaltsbegrenzungen nicht mitgezählt. Als vollständig geimpft gilt, wer zwei Impfungen erhalten hat und bei dem die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Als genesen gelten Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Infektion mit Covid-19 durchgemacht haben oder nach einer länger zurückliegenden Infektion einmalig geimpft worden sind.