Herdecke/Wetter. Ein Informant hatte der Polizei gesteckt, dass ein Herdecker mit Drogen handele. Allerdings fehlten vor Gericht die Beweise.
Verpfiffen: Bei der Polizei behauptete ein Zeuge, er habe bei einem Herdecker größere Mengen Drogen gesehen und entsprechende Geschäfte habe der Mann auch getätigt. Nun stand der 36-Jährige wegen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Wetter. Er beteuerte seine Unschuld. Und das letztlich mit Erfolg, da der Informant nicht mehr zur Verfügung stand.
Die Vorwürfe, um die es sich in dem Prozess drehte, stammten aus dem Jahr 2017 und waren bereits Gegenstand einer Verhandlung, die scheiterte. Laut Anklage sollte der Herdecker vor drei Jahren in seiner Wohnung etwa 20 Gramm Amphetamin, 500 Ecstasy-Pillen und fünf LSD-Pappen gebunkert haben. Auch sollte der 36-Jährige in einem Fall 50 Gramm Marihuana verkauft und bei einer anderen Gelegenheit 20 Gramm Amphetamin besessen und davon eine Konsumeinheit veräußert habe.
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Die Vorwürfe basierten auf den Angaben des Zeugen, der die Polizei nicht zum ersten Mal mit Informationen versorgte und bei dem bekannt war, dass das, was er weitertrug, an sich „Hand und Fuß“ hatte. Problematisch allerdings, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu einer Zeugenaussage in der Lage war. Das sorgte bei einem ersten Verhandlungsanlauf im vergangenen Jahr dafür, dass der Prozess buchstäblich platzte.
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Nun gab es einen neuen Termin und, keine Überraschung, der angeklagte Herdecker dachte gar nicht daran, etwas einzuräumen. „Ich wurde da verpetzt. Danach hatte ich eine Hausdurchsuchung. Und da wurde nichts gefunden“, betonte der 36-Jährige. Die belastenden Angaben des Zeugen, der früher einmal zu seinem Bekanntenkreis gezählt habe, seien aus seiner Sicht mehr oder weniger ein Racheakt, weil er den Kontakt zu ihm abgebrochen habe. Nie habe er solche Menge gehabt, versicherte er und fügte auf Nachfrage des Gerichts eilig hinzu, dass er damals eigentlich überhaupt nichts gehabt habe. Und die 400 Euro, die in einer Kassette im Kleiderschrank gefunden wurden, seien seine Ersparnisse für den Urlaub gewesen. Früher, ja, da habe er mal etwas mit Drogen zu tun gehabt. Doch bereits da sei es immer nur um Eigenkonsum gegangen.
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Darüber hinaus sei er mit seinem Handy während der Durchsuchung nur deshalb zur Toilette geschlichen, weil er das so dringend benötigt habe. Ach ja, Nachrichten lösche er generell sofort. Und natürlich habe er den Beamten gesagt, sie könnten ihm nichts, weil sie bei ihm nichts finden würden. Schließlich sei das so ja auch gewesen. „Ich war nicht im Besitz von Drogen“, betonte er schließlich. Er würde doch nicht alles riskieren.
„Es gibt hier so einige Ungereimtheiten“, brachte es Richter Christoph Labenski am Ende auf den Punkt. Er glaube schon, dass der Herdecker mit Drogen gehandelt habe, aber für diese vorgeworfenen Taten ließe sich hier kein Nachweis führen. Er sprach den 36-Jährigen frei. Getreu dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Der bedankte sich höflich, wünschte den Anwesenden noch einen schönen Tag und verschwand.