Herdecke/Wetter. 21-jähriger Herdecker schlägt einem anderen Mann mit einer Flasche auf den Kopf und fährt ohne Führerschein. Trotzdem fällt die Strafe gering aus.

Ein Anderer kam seiner Freundin zu nah. Also zögerte ein 21-Jähriger aus Herdecke nicht lange und schlug dem Gegner mit einer Flasche auf den Kopf. Diese gefährliche Körperverletzung und eine Roller-Fahrt ohne Führerschein brachten den jungen Mann mit bewegter Vergangenheit nun im Amtsgericht Wetter auf die Anklagebank. Dort zeigte er sich jedoch geläutert.

Alte Rivalen

Der Anblick des jungen Mannes, der am 10. November 2018 auf dem Schulhof am Bleichstein vor seiner Freundin stand und mit den Armen fuchtelte, war zu viel für den Herdecker, zumal sie bereits früher des Öfteren aneinander geraten waren. Also setzte er die Flasche als Waffe ein, zog sie dem Gegner regelrecht über den Kopf. Der Betroffene erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma und eine Gehirnerschütterung.

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Am Morgen des 30. Oktober 2019 geriet der 21-Jährige dann erneut mit dem Gesetz in Konflikt – wenn auch auf gänzlich anderem Gebiet. Mit seinem nicht gedrosselten Roller raste er in Hagen durch eine 30-Zone und wurde von der Polizei gestoppt. Bei der Gelegenheit stellte sich heraus, dass der Temposünder zu allem Überfluss auch nicht die nötige Fahrerlaubnis besaß.

Diese Fahrt ohne Fahrerlaubnis räumte der Herdecker nun in seiner Verhandlung unumwunden ein. „Eigene Dummheit“, brachte er es auf den Punkt und gab überdies zu, genau gewusst zu haben, dass der Roller nicht gedrosselt gewesen sei. Allerdings versuchte er wenigstens, die verbotene Fahrt zu begründen: „Ich hatte verschlafen und musste zur Arbeit.“

Reue wegen Kurzschlussreaktion

Ähnlich offen präsentierte er sich mit Blick auf den vorgeworfenen Schlag mit der Flasche. „Das war ein Kurzschluss“, erklärte er und zeigte auch hier Einsicht. „Ich bereue das. Das ist das Schlimmste, was ich je gemacht habe. Mit einem Gegenstand schlagen, das ist feige. Natürlich habe es sich bei dem Schlag nicht um Notwehr gehandelt. Vielmehr habe er gewusst, dass ihm der Andere unterlegen gewesen sei. „Ich bereue bis heute, dass ich die Flasche in der Hand hatte.“

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Neben dem Geständnis, der aufrichtigen Einsicht und der Tatsache, dass zumindest die Körperverletzung lange zurücklag, sprach für ihn, dass nach der rasanten Rollerfahrt nichts Neues hinzukam. Auch erklärte seine Bewährungshelferin, dass es gut laufe. Dem entgegen mussten sich zahlreiche Vorbelastungen, das brutale Vorgehen bei dem Schlag mit der Flasche und die gravierenden Verletzungen, die das Opfer dabei erlitt, strafschärfend auswirken. Dennoch erhielt er die Gelegenheit, seine positive Entwicklung unter Beweis zu stellen. Unter Einbeziehung eines älteren Urteils behielt sich das Gericht die Verurteilung zu einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren vor. Als Auflage soll der Herdecker 120 Sozialstunden ableisten und den begonnenen Sozialen Trainingskurs fortsetzen. Die Warnung von Jugendrichter Janbernd Wessel fiel allerdings unmissverständlich aus: „Mit der nächsten Straftat wandern Sie ein. Bleiben Sie auf dem jetzigen Weg. Weiter so.“ Sein Gegenüber wusste die Chance zu würdigen und verzichtete sofort auf die Einlegung von Rechtsmitteln. „Ich muss für die Scheiße geradestehen“, erklärte er und reckte die Arme entschuldigend nach oben.