Herdecke. Initiative Herdecke unter Strom setzt trotz des laufenden Mastbaus von Amprion auf ein neutrales Urteil vom Bundesverwaltungsgericht.
Gäbe es das Coronavirus nicht, wäre wohl der Bau der Hochspannungsmasten in Ende und am Herrentisch derzeit das Gesprächsthema Nummer 1. Bei der 2016 gegründeten Prozessgemeinschaft Herdecke unter Strom ist das ohnehin der Fall. Diese Gruppe unterstützt bekanntlich heimische Kläger, die das Vorgehen des Netzbetreibers Amprion über ein juristisches Verfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig unterbinden wollen.
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Gisela und Wolfgang Heuer sowie Lars Strodmeyer führen die Prozessgemeinschaft. Das Trio betont, dass sie trotz der erneuten Verschiebung der mündlichen Verhandlung und des fortschreitenden Baus der Masten positiv bleiben. „Uns spornt das eher an, weiter dagegen zu kämpfen“, sagt Strodmeyer. „Angesichts der erwartet erschreckenden Dimensionen sehen wir uns darin bestätigt, dass unsere Bemühungen richtig waren und sind.“ Gerade in Coronazeiten, in denen der Gesundheitsschutz ganz oben auf der Agenda steht, sei es umso unverständlicher, dass die vermeintlichen Auswirkungen der geplanten 380-Kilovolt-Trasse für Herdecker Anwohner immer noch nicht eine hervorgehobene Rolle spielen. „Da leben Menschen direkt unter den Leitungen, daher habe ich das Gefühl: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Beim Trassenbau stehen anscheinend wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.“
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Wolfgang Heuer wiederum denkt derzeit oft an einen Spruch aus der Nachbarschaft. „Was man schnell aufbaut, lässt sich auch schnell wieder abbauen.“ Damit spielt der Herdecker auf das noch nicht neu terminierte Gerichtsverfahren an. Die Leipziger Verwaltungsfachleute könnten eines Tages verfügen, dass Amprion die Maßnahmen wieder rückabwickeln muss. Dabei fragen sich nach wie vor viele: Warum kann der Übertragungsnetzbetreiber die Arbeiten schon vor einem höchstinstanzlichen Urteil vorantreiben? Das liegt am Energiewirtschaftsgesetz. Dieses sieht vor, dass ein Planfestellungsbeschluss immer sofort vollziehbar ist – unabhängig davon, ob er beklagt wird oder noch nicht. Daher darf Amprion trotz der Klage bauen, tut dies aber auf eigenes Risiko. „Auch die Dauer des Klageverfahrens ist noch im üblichen Rahmen, auch wenn wir uns natürlich eine schnellere Entscheidung gewünscht hätten “, so Strodmeyer.
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Vor diesem Hintergrund helfe womöglich sogar die zeitliche Verzögerung des Urteils. „Je länger das Verfahren dauert, desto mehr rückt wieder die Kohleproblematik dieser Trasse mit ihren Auswirkungen auf das Klima ins Bewusstsein der Bürger. Zudem können wir weitere Argumente und neue Erkenntnisse sammeln. Schlussendlich müssen wir uns aber auf die Neutralität des Gerichts verlassen“, meinen Wolfgang Heuer und Lars Strodmeyer. Letzterer habe erfahren, dass auch Amprion der Herdecker Klage große Bedeutung einräumt, schließlich stehen Entscheidungen zum weiteren Trassenverlauf von Hohenlimburg durch das Sauer- und Siegerland bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze noch aus.
Apropos: Höchst interessiert schauen sich demnach andere Bürgerinitiativen aus den betreffenden Regionen die Entwicklungen in Herdecke an. „Die halten zusammen und ziehen an einem Strick“, so Heuer. Derweil hofft die Prozessgemeinschaft auf weitere Unterstützer aus der Gesellschaft. „Amprion wird im Prozess alles zur Verfügung Stehende auffahren. Daher sollten auch wir gewappnet sein, etwa für weitere Gutachten und um lange durchhalten zu können“, sagt Heuer.
Die Bankverbindung der Prozessgemeinschaft: Sparkasse HagenHerdecke, IBAN DE22 4505 0001 0003 0640 94. Sollte auf dem Konto am Ende Geld übrig bleiben, erhalten Spender das laut Strodmeyer anteilig zurück.