Herdecke. . Nach dem Tod eines Herdeckers mit dem Vornamen Karl Heinz teilt die Stadt mit, dass mangels Bindestrich nur ein Vorname auf den Grabstein darf.

Bei den bürokratischen Vorschriften macht den Deutschen so schnell keiner etwas vor. Hier eine Vorgabe in Paragraf xy, Absatz z, dort ein Verbot im entsprechenden Amtsdeutsch. In Herdecke gerät nun eine Passage der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen ins Visier.

Ein gebürtiger Herdecker ist vor einigen Tagen im hohen Alter verstorben. Bei der Vorbereitung der Trauerfeier und Beerdigung (Urnengrab) auf dem städtischen Friedhof Buchenstraße sind Irritationen aufgetaucht. Und zwar wegen des Vornamens: Karl Heinz. Familienangehörige haben von der Stadt den Hinweis erhalten, dass sie sich bei der Schrift auf der Grabplatte für einen Vornamen – entweder Karl oder Heinz – entscheiden müssten. Das sei so in der Satzung vom 18. Dezember 2006 geregelt.

Holzkreuz mit langer Version

Auch das Gegenargument, dass der Verstorbene in Herdecke nur mit beiden Vornamen bekannt gewesen sei und die Kombination Karl-Heinz (mit oder ohne Bindestrich) ja doch zusammengehöre, bleibe in diesem Zusammenhang folgenlos. Entscheidendes Kriterium sei in dieser Angelegenheit und in der kommunalen Satzung demnach die Geburtsurkunde. Und in dieser steht im konkreten Fall der Vorname Karl Heinz ohne Bindestrich.

Stadt Wetter erlaubt mehrere Varianten

Jede Kommune legt die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen selbst fest. Kirchen können für ihre Flächen eigene Regelungen treffen.

Die Stadt Wetter hat für ihren Friedhof in der Gartenstraße keine Vorgaben bezüglich Vornamen auf Grabsteinen wie in Herdecke. „Hier genehmigt der Stadtbetrieb all das, was mit der Würde des Friedhofs in Einklang zu bringen ist“, heißt es von der Pressestelle. In Einzelfällen seien Symbole oder Spitznamen denkbar.

Bekannte der Familie haben sich die Satzung angeschaut, vor allem den Paragrafen 16: „Als Inschrift werden der Vor- und Nachname sowie das Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen aufgenommen.“ Daraus leiten Nahestehende ab, dass die Stadt Herdecke diese Passage falsch auslege.

Zusätzliche Verwirrung ist bei der Beerdigung entstanden. Auf dem provisorischen Holzkreuz, das als Platzhalter für den künftigen Grabstein im Boden dient, steht der komplette Vorname, also Karl Heinz ohne Bindestrich.

Regelungen auch für Nachnamen

Die Stadt Herdecke bestätigt, dass nur ein Vorname bzw. ein Vorname mit Bindestrich auf der Grabplatte stehen dürfe. „Ein Vorname mit Bindestrich ist jedoch nur möglich, wenn der Vorname in dieser Schreibweise in der Geburtsurkunde eingetragen wurde.“

Bei Nachnamen gilt demnach die gleiche Regelung: Doppelnamen müssen ebenfalls mit Bindestrich eingetragen sein, um auf dem Grabstein erscheinen zu dürfen. Es gebe beispielsweise auch spanische oder portugiesische Familiennamen, die aus mehreren Teilen ohne Bindestrich bestehen (sogenannte „apellidos“: ein zweiteiliger Nachname, der sich aus jenen des Vaters und der Mutter zusammensetzt). Diese langen Namen dürfen auf dem Grabstein stehen.

Die Vorgaben aus dem Jahr 2006 seien noch aktuell. Anregungen für eine Änderung habe die Friedhofs-Verwaltung bereits aufgenommen. Und: „Eine Änderung der Friedhofs-Satzung wird angestrebt.“