Hagen. Die Betriebsratswahl beim Hagener Entsorgungsbetrieb ist gültig. So urteilte gestern das Arbeitsgericht. Damit müssen die Mitarbeiter der Stadttochter nicht erneut an die Urnen.

Die Betriebsratswahl beim Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) muss nicht wiederholt werden. Das entschied gestern die 2. Kammer des Arbeitsgerichts.

Zur Erinnerung: Zwischen dem 1. und 3. April hatte die Belegschaft des HEB, einer Tochtergesellschaft der Stadt, ihren neuen Betriebsrat gewählt. 246 Stimmzettel wurden abgegeben. Im frisch gewählten Betriebsrat hatte auch die neue Wählerliste „Diplom-Wirtschaftsingenieur Jürgen Dute“ einen von insgesamt neun Sitzen erobert.

Wahl wurde angefochten

Trotzdem wurde die Wahl mit einer Klage angefochten. Betriebsratsmitglied Jürgen Dute (52) und zwei Mitstreiter argumentierten: Manipulationen wären durchaus möglich gewesen. Die Wahlurne hätte lediglich aus einem Pappkarton bestanden, der offene Einwurfschlitz sei nicht versiegelt worden. Zwischen den beiden Wahllokalen Am Pfannenofen und Fuhrparkstraße wäre die Urne in einem Privatauto hin und her transportiert worden, über Nacht habe sie in einem Lager gestanden.

Die Kammer urteilte nach Beratung, dass die durchgeführte HEB-Betriebsratswahl gültig sei. Zwar liege durch das Nichtversiegeln des Schlitzes an der Urne ein eindeutiger Verstoß gegen die Wahlordnung vor, das allein reiche aber noch nicht aus. Es müsse hinzukommen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Manipulation nicht ganz unwahrscheinlich sei: „Das haben wir hier aber nicht feststellen können“, begründete Richterin Stefanie Kröner.