Hagen. .

Margarita Kaufmann könnte schon bald die Nachfolge von Dezernent Dr. Christian Schmidt antreten. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat durchblicken lassen, dass es im Rechtsstreit um die Ernennung der 58-jährigen Schwäbin zur Dezernentin für Schule, Umwelt und Soziales dem Standpunkt der Stadt Hagen zuneigt. Und dieser besagt, dass die Wahl von Frau Kaufmann durch den Stadtrat im Dezember rechtens war. „Es ist noch nichts offiziell“, wiegelte Rechtsdezernent Thomas Huyeng gestern ab: „Aber wir freuen uns natürlich, dass das Gericht offenbar zu der gleichen Auffassung gekommen ist wie wir.“

Der Ball liegt nun bei Regierungspräsident Bollermann. Der SPD-Politiker hatte nach der Wahl verfügt, dass Oberbürgermeister Dehm das Votum des Rates, der sich mit klarer Mehrheit für Frau Kaufmann ausgesprochen hatte, wegen Rechtsfehlern zu beanstanden habe und die Ernennungsurkunde nicht aushändigen dürfe.

Rücksprache mit Düsseldorf

Ob er seinen Widerstand gegen die Wahl angesichts der rechtlichen Einschätzung des Verwaltungsgerichts nun aufgeben wird oder auf eine Hauptverhandlung besteht, ließ ein Sprecher der Behörde offen: „Das wird geprüft.“ Vor einer inhaltlichen Stellungnahme müsse noch Rücksprache mit dem Innenministerium in Düsseldorf genommen werden.

Das Gezerre um die von allen Seiten als kompetent erachtete Margarita Kaufmann war von Beobachtern als peinliche Altersposse bzw. Altersdiskriminierung empfunden worden. Zweimal war die parteilose Kandidatin mit überwältigender Mehrheit gewählt worden, zweimal machte das NRW-Innenministerium bzw. die Bezirksregierung ihrer Amtseinführung einen Strich durch die Rechnung. Sie sei zu alt für den Posten, hieß es zur Begründung.

Tätigkeit am Bodensee

Strittig war vor allem, ob ihr Wirken als Wahlbeamtin in Hagen als Ersttätigkeit zu betrachten sei, denn in einem solchen Fall darf der Bewerber höchstens 56 Jahre alt sein. Immerhin war Kaufmann von 1999 bis 2007 bereits als Kultur- und Sozialdezernentin in Friedrichshafen tätig. Doch dieses Wirken am Bodensee wird in NRW, so die bisherige juristische Lesart, nicht anerkannt. Das Verwaltungsgericht hat nun zu verstehen gegeben, dass es dieser Auslegung keineswegs zu folgen gedenkt und die Wahl von Frau Kaufmann in Ordnung gewesen sei, selbst wenn sie während ihrer achtjährigen Amtszeit das gesetzliche Alterslimit überschreitet.