Hagen.. Ein unwürdiges Gezerre rund um die Wahl eines Nachfolgers für Dezernent Dr. Schmidt hat sich in den vergangenen Tag zwischen dem Hagener Rathaus, der Bezirksregierung und dem Innenministerium abgespielt: Plötzlich sollte Bewerberin Margarita Kaufmann (58) zu alt für den Job sein.

Eine beschämende Posse spielte sich in den vergangenen Tagen im Hagener Rathaus rund um die Stichwahl zur Nachfolge des Ersten Beigeordneten Dr. Christian Schmidt ab. Denn das NRW-Innenministerium vertrat plötzlich die Ansicht, dass Margarita Kaufmann, einst Dezernentin in Friedrichshafen, später Leiterin der Odenwaldschule und letzte Konkurrentin des SPD-Favoriten Thomas Michel (siehe Infokasten), für den Posten des Umwelt-, Schul- und Sozialdezernenten (Amtszeit: acht Jahre) zu alt sei. Daraufhin wurde die 58-Jährige (geb. am 14. Mai 1955) zunächst höflich für die heutige Ratssitzung (15 Uhr) ausgeladen und gestern Nachmittag überraschend wieder eingeladen. Denn in Düsseldorf hatte man sich urplötzlich eines anderen besonnen und die Altersschranke wieder geöffnet.

„Ich wäre allemal nach Hagen gefahren, denn ich teilte die erste Rechtsauffassung des Ministeriums ohnehin nicht“, machte Kaufmann im Gespräch mit dieser Zeitung deutlich, dass sie die Absage als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar betrachtet habe.

45 Bewerber hatten sich ursprünglich für die Leitung des Vorstandsbereichs 3 interessiert, 19 Personen schienen geeignet, die Findungskommission filterte ein Quintett heraus und präsentierte zuletzt Michel und Kaufmann den Kollegen des Rates als Finalisten. Der eine verdient aktuell sein Geld als Sport- und Kulturdezernent bei der Bezirksregierung in Münster, die andere als Projektmanagerin bei der Akademie der Deutschen Welle.

Landesbeamtengesetz

Doch am Montag wurde der studierten Pädagogin und Sozialwissenschaftlerin zunächst per Post aus Hagen signalisiert, dass sie nicht wählbar sei. Das Innenministerium hatte mit Hinweis auf § 120 Landesbeamtengesetz („Bei ihrer erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit dürfen Wahlbeamte nicht älter als 56 Jahre sein.“) entsprechend verfügt und damit die bereits geleistete Kaufmann’sche Tätigkeit zwischen 1999 und 2007 als Kultur-, Sozial-, Schul- und Sportdezernentin in Baden-Württemberg nicht anerkannt. Eine Rechtsauffassung, die gestern Vormittag vor allem Grüne, Hagen Aktiv, Liberale und Linke auf die Barrikaden trieb und im Zusammenspiel von Bezirksregierung und dem Innenministerium offenbar auch zu einem Umdenken führte. Denn am Nachmittag kam unter Berufung auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil plötzlich die Kunde aus Arnsberg: Es handele sich womöglich um eine unzulässige Altersdiskriminierung, die mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbaren sei.

Damit stehen heute Margarita Kaufmann und Thomas Michel (53) beide zur Wahl. Sollte sich die Bewerberin gegen die schwarz-rote Michel-Allianz durchsetzen, behält sich Arnsberg eine abschließende rechtliche Bewertung noch vor.