Hagen.. Ob Margarita Kaufmann in Hagen Dezernentin werden darf - darüber müssen vielleicht die Verwaltungsrichter befinden. Das gewählte, aber noch nicht ernannte Mitglied des Verwaltungsvorstands steckt voller Tatendrang und freut sich auf ihre neue Aufgabe.
Das Flair von Wehringhausen könnte sie reizen, aber auch der Zuspruch der Bürger tut ihr gut: Margarita Kaufmann, die in den Augen des Regierungspräsidenten zu alte Neu-Dezernentin für die Stadt Hagen, setzt weiterhin darauf, im Mai ihren neuen Job antreten zu können. „Mich interessiert die Aufgabe sehr, und ich bin froh, wenn das Gezerre endlich ein Ende hat“, kündigt die 58-Jährige an, in der nächsten Woche wieder in Hagen zu sein.
Zunächst einmal, um nach einer Bleibe Ausschau zu halten. Mehrere Hagener hätten sich bei ihr gemeldet und versichert, dass sie sich freuen würden, wenn sie als Frau dem Verwaltungsvorstand neue Impulse verschaffen würde. „Einige haben mir auch Wohnungen angeboten“, erzählt die Bonnerin mit schwäbischen Wurzeln, die ein Zuhause in zentraler Lage, aber auch gerne mit ein wenig Grün favorisieren würde.
Sondersitzung des Rates
Aber sie wird auch verfolgen müssen, wie der Hagener Rat am kommenden Donnerstag, 6. Februar (15 Uhr), sich zu ihrer Personalie verhält. Auf Weisung aus Arnsberg hat Oberbürgermeister Jörg Dehm bekanntlich die Kaufmann-Wahl beanstandet und darf ihr daher auch keine Ernennungsurkunde überreichen. Im Rahmen einer Sondersitzung muss die Politik nun signalisieren, wie es weitergehen soll. Bleibt die Kaufmann-Allianz bestehen – und darauf deuten alle Signale aus den Fraktionen hin –, ist erneut die Kommunalaufsicht am Zuge und müsste ihrerseits das Votum des Rates beanstanden. Damit würde der Dissens wohl vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten.
Strittig bleibt weiterhin, ob ein Wirken der ehemaligen Leiterin der Odenwaldschule als Wahlbeamtin in Hagen als Ersttätigkeit betrachtet wird und damit über die volle Amtszeit von acht Jahren laufen muss. Immerhin war Kaufmann von 1999 bis 2007 bereits als Kultur- und Sozialdezernentin in Friedrichshafen tätig. Doch genau dieses Wirken am Bodensee wird in NRW, so die bisherige juristische Lesart (Landesbeamtengesetz), nicht anerkannt. Demnach müsste die Schwäbin, die in diesem Jahr 59 Jahre alt wird, über das gesetzliche Alterslimit hinaus als Dezernentin für Soziales, Bildung und Umwelt agieren. Wenn dies aus dienstlichen Belangen geboten erscheint, könnte eine Verlängerung der Amtszeit per Sonderantrag dies ermöglichen. „Ich fühle mich voller Tatkraft und leistungsfähig“, lässt Kaufmann keinen Zweifel an ihrem Durchhaltewillen.
Finanzielle Bedenken
Aber die Arnsberger haben auch finanzielle Bedenken: Laut Versorgungslastenverteilungsgesetz, so die Interpretation der Kommunalaufsicht, müsste Hagen die gesamten Pensionsansprüche aus Kaufmanns Vorleben tragen.
Ursprünglich war die föderale Idee des Staatsvertrages, dass die Bundesländer anteilig die Altersversorgung tragen. Angeblich, so die Lesart des Regierungspräsidiums, aber nur dann, wenn das Beamtenverhältnis nahtlos bestanden hat. Da die 58-Jährige nach ihrem Schaffen bei den Vereinten Nationen (UNESCO Paris) sowie den Bodensee-Jahren im Angestelltenverhältnis agierte, wäre ihre Hagener Dienstzeit somit ein Neustart im Beamtenverhältnis.
Frage an Minister unbeantwortet
Bleibt die Frage, warum Hagen einerseits Frau Kaufmann als eine angebliche Erstanstellung im Beamtenverhältnis nicht für eine verkürzte Amtszeit beschäftigen darf, aber andererseits gleichzeitig Pensionsansprüche aus früheren Staatsdiener-Tätigkeiten tragen soll? Eine Rätsel, das auch NRW-Innenminister Jäger bislang nicht aufgelöst hat. Auf eine Klärungsbitte der Causa Kaufmann aus den Reihen von Grünen, Hagen Aktiv, FDP und Linken hat er bis heute nicht reagiert.