Hagen. . Die Wahl von Margarita Kaufmann zur Nachfolgerin von Dezernent Dr. Christian Schmidt geht in die nächste Runde. Die nächste Entscheidung in der Sache wird das Verwaltungsgericht in Arnsberg treffen müssen. Dies könnte der Auftakt zu einem Prozess-Marathon werden.

Der Rat hatte im Februar die Beanstandung seines Votums durch den Regierungspräsidenten vom Tisch gewischt und lediglich gegen die Stimmen der SPD erneut entschieden, dass die 58-jährige Schwäbin ab Mai dieses Jahres neue Dezernentin für Schule, Umwelt und Soziales werden solle.

Weil die Aufsichtsbehörde diesen Beschluss inzwischen erneut einkassierte, wird die Stadt Hagen in der kommenden Woche fristgemäß Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg erheben. Dabei wird Hagen von der renommierten Bonner Kanzlei Redeker vertreten, die u.a. auf Arbeits-, Europa- und Verfassungsrecht spezialisiert ist.

Frage der Altersdiskriminierung

Für Hagens Rechtsdezernent Thomas Huyeng stehen dabei zwei juristische Fragen im Vordergrund: Zum einen gehe es darum festzustellen, ob die Rechtsvorschriften des Beamtengesetzes zur Einstellungsaltersgrenze von 56 Jahren bei der Erstwahl eines Wahlbeamten verfassungsmäßig seien (Altersdiskriminierung). Zum anderen müsse geklärt werden, inwieweit Kaufmanns Beigeordneten-Tätigkeit in Baden-Württemberg anzurechnen sei und inwieweit bei der Altersversorgung die Regeln des Länderfinanzausgleichs verletzt würden.

Insgesamt rechnet Huyeng mit einer zähen Auseinandersetzung am juristischen Hochreck, die sich mindestens bis zu einer Revisionsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht hochschaukeln dürfte. Da eventuell auch Verletzungen von höherrangigem Recht – Grundgesetz und/oder Europäisches Gemeinschaftsrecht – im Raum stünden, könnte sich der Prozess sogar in einem mehrjährigen Verfahren bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder gar zum Europäischen Gerichtshof hochschaukeln.