Hagen. . Die Staatsanwaltschaft hat nach juristischen Erwägungen entschieden – und löst damit doch eine politische Kettenreaktion aus: Das Untreue-Verfahren gegen Hagens Oberbürgermeister Jörg Dehm wegen des umstrittenen Beratervertrags für den Beigeordneten Christian Schmidt soll demnach gegen Zahlung einer empfindlichen Geldauflage eingestellt werden.
Das Stadtoberhaupt zieht daraus die Konsequenzen und wird nicht, wie noch vor wenigen Wochen angekündigt, bis 2015 im Amt bleiben, sondern schon 2014 abtreten. Das heißt: Die Hagener werden in einem guten halben Jahr, am 25. Mai, einen neuen Oberbürgermeister wählen. Und das setzt insbesondere CDU und SPD nun unter Druck, Kandidaten zu präsentieren.
Auch Schmidt soll Auflage zahlen
Mehr als ein Jahr lang hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt, nachdem unsere Zeitung über den umstrittenen Beratervertrag für Christian Schmidt berichtet hatte . Auch gegen Schmidt lief das Verfahren: Wie bei Dehm, so will es auch hier die Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Besser sieht es für Gerhard Schießer, Geschäftsführer der Hagen-Agentur, aus, der an dem strittigen Vertragswerk beteiligt war. Sein Verfahren wird mangels Tatverdacht eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft wollte gestern noch nichts zu dem Sachverhalt oder der Höhe der Geldauflage sagen. Nach Informationen unserer Zeitung soll Dehm etwas mehr als 20 000 Euro, Schmidt etwas weniger als 20 000 Euro zahlen. Beide haben nach Zustellung des Bescheids nun vier Wochen Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Tun sie dies nicht, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie doch Anklage erheben wird. Dann käme es zu einem Prozess.
Oberbürgermeister Jörg Dehm hat im Gespräch bereits angekündigt, dass er das Angebot der Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich annehmen werde. Er sei zwar überrascht und enttäuscht über das Ergebnis der Ermittlungen, wolle sich aber keinen Prozess antun: „In der Zeit würden meine Familie und ich, aber auch das Amt und Hagen belastet.“ Christian Schmidt wollte sich gestern nicht gegenüber unserer Zeitung äußern. Der entlastete Gerhard Schießer zeigte sich hingegen erleichtert: „Ich bin froh und glücklich. Ich war aber auch überzeugt, dass es so kommen würde.“
Der nun angekündigte vorzeitige Abgang von Jörg Dehm ist keinesfalls zwangsläufig. Auch die Zahlung der Geldauflage bedeutet im juristischen Sinne kein Schuldeingeständnis. Noch weniger wäre er dann vorbestraft. Es läuft zwar noch ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren. Doch all dies hätte ihn nicht daran hindern können, noch bis 2015 weiter als Oberbürgermeister zu arbeiten. Doch Jörg Dehm will nun einen klaren Schlussstrich ziehen: „Es war der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.“ Er nutzt nun einen Passus der Gemeindeordnung, um vorzeitig zu gehen, um für Mai gleichzeitig Rats- und OB-Wahlen zu ermöglichen.