Hagen. . Ungewöhnliche Szenen auf einem Flur des Hagener Landgerichts: Eine 73-jährige streng gläubige Muslima, mit bodenlangem Gewand und verhüllt durch ein Kopftuch, hatte ihren dünnen Sommermantel ausgezogen und als provisorischen Gebetsteppich ausgebreitet. Sie wollte für einen Freispruch für Sohn und Enkel beten. Vergebens: Beide wurde zu Haftstrafen verurteilt.
Die aufmerksame Richterin Nina Sommer hatte ihren Kollegen Marcus Teich vorgewarnt: Er möge bitte ganz vorsichtig aus seinem Dienstzimmer treten, denn vor der Tür läge eine Frau auf dem Boden.
Es war schon eine recht bizarre Szene, die sich nachmittags im Flur des Landgerichts abspielte: Eine 73-jährige streng gläubige Muslima, mit bodenlangem Gewand und verhüllt durch ein Kopftuch, hatte ihren dünnen Sommermantel ausgezogen und als provisorischen Gebetsteppich auf dem Fußboden ausgebreitet. Sie hockte darauf auf den Knien, reckte ihre Hände nach oben, rief „Allahu akbar“ – Gott ist groß. Dann murmelte sie Koransuren, beugte sich dabei so tief herunter, bis ihr Kopf den Mantel berührte. In dieser Haltung blieb sie minutenlang starr neben Gerichtssaal 201 hocken.
Irritierte Besucher
Die Reaktionen von zufällig vorbeikommenden Justizmitarbeitern und irritierten Besuchern fielen unterschiedlich aus. Einige guckten schamvoll zur Seite, weil sie mit der unerwarteten Situation in dem öffentlichen Gebäude nicht umgehen konnten und huschten schnell vorüber. Andere blieben neugierig in weitem Abstand stehen oder kommentierten die befremdende Situation spitzzüngig.
„Dies hier ist das Landgericht und keine Moschee“, lautete einer der harmloseren Sprüche. Eine Justizbeschäftigte giftete: „Bei uns im Amtsgericht würde sowas nicht zugelassen.“ Neben Kopfschütteln und Unverständnis gab es vereinzelt auch tolerante Töne: „Jetzt hat doch Ramadan begonnen.“
Um den islamischen Fastenmonat ging es der Großmama aus Anatolien aber nicht. Sie hatte so vehement Allah angerufen, weil ihrem Sohn Hamdin (38) und ihrem Enkel Hakan (18) von einem irdischen Gericht Ungemach drohte: Ein Urteil der Großen Strafkammer stand an.
Tatsächlich wurde wenige Minuten später das erwachsene Familienmitglied für vier Jahre und neun Monate hinter Gitter geschickt. Und der 18-Jährige verschwindet für dreieinhalb Jahre in Jugendhaft.
Wachtmeister räumten Saal
Beide Angeklagten hatten am 19. Februar bei einer Messerstecherei in der Fußgängerzone zwei Männer schwer verletzt. Unglaublicher Grund: Sie fühlten sich in ihrer Ehre gekränkt, weil sie nicht gegrüßt worden waren. „Ein absolut nichtiger Anlass“, so Vorsitzender Richter Marcus Teich. „Und alles nur aus verletztem Stolz.“
Das sah der 16-köpfige Familienclan im Zuschauerraum aber ganz anders. Nach Schluss der Verhandlung kam es zu lauten Schreiereien, wüsten türkischen Bedrohungen und kleineren Tumulten im Gerichtssaal. Doch das kennt man bereits aus anderen Verfahren, nimmt es locker, bucht es innerhalb der Justiz inzwischen unter „Folklore“ ab.
Die Wachtmeister räumten den Saal. Vor dem Justizgebäude wartete die aufgebrachte Meute dann vergeblich: Die bedrohten Personen waren längst durch den Hinterausgang nach draußen geleitet worden.