Hagen. . Manfred Hoffmann, Leiter des städtischen Rechtsamtes, hat seinen Dienstherrn vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg verklagt. Grund: Er möchte zum leitenden städtischen Rechtsdirektor befördert werden. Doch die Stadt verweist auf die klamme Haushaltslage.

Der Leiter des städtischen Rechtsamts, Manfred Hoffmann, fühlt sich unterbezahlt. Deshalb klagte er am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen seinen Dienstherrn. Die Richter sollen die Stadt verurteilen, ihn zum leitenden städtischen Rechtsdirektor auf eine A-16-Stelle zu befördern. Das dürfte monatlich rund 620 Euro (brutto) mehr für ihn ausmachen.

Den monatlichen Differenzbetrag soll ihm die Stadt auch im Nachhinein ausbezahlen – rückwirkend bis September 2008, in Form einer Zulage. So eine weitere Klageforderung des Rechtsamtsleiters. Im Falle einer Verurteilung käme hier eine Nachzahlung von 32.650 Euro auf die Kommune zu.

Rechtsdezernent Thomas Huyeng wies im Namen der Stadt die Klage zurück: „Ich kann nichts für ihn tun. Mir sind die Hände gebunden.“

Haushalt bremst Beförderung

Seit sieben Jahren ist Manfred Hoffmann Leiter des Rechtsamts und „sitzt“ auf einer A-16 Stelle, die mit gut 6120 Euro brutto dotiert ist. Tatsächlich wird der Amtsleiter aber lediglich nach A-15 (etwa 5490 Euro) bezahlt. Grund dafür ist das Stärkungspaktgesetz, das der klammen Kommune enge Handlungsfesseln anlegt. Der mit 1200 Millionen Euro verschuldeten Stadt wurden im Rahmen der Haushaltssanierung von Seiten der Bezirksregierung Auflagen erteilt, inwieweit sie Mitarbeiter befördern darf.

Vorsitzender Richter Michael May machte mehrfach deutlich, dass er großes Verständnis für die Klage habe. Im Beamtenrecht, mit dem sich die 2. Kammer ständig befasst, gebe es den Begriff der „funktionsgerechten Besoldung“. Der Rechtsamtsleiter aber werde seit langem „unterwertig besoldet“. Richter May zum Kläger: „Beförderungsreif sind Sie seit vielen Jahren, außer Zweifel. Das einzige, was dazwischenfunkt, ist die missliche Haushaltslage.“

Juristisches Neuland

Der Fall werfe eine „relativ komplizierte Rechtsfrage auf“, so der Kammervorsitzende, denn hier regiere Haushaltsrecht in das Beamtenrecht hinein. Das Stärkungspaktgesetz sei außerdem „juristisches Neuland“. Eine Entscheidung in der Sache werde in den nächsten zwei Wochen schriftlich erfolgen.

Hoffmann machte vor der Kammer abschließend deutlich: „Ich sehe das Problem nicht bei der Stadt, sondern bei der Bezirksregierung. Das Beamtenrecht ist doch ein ganz hohes Gut. Es geht um die Frage: Wo sind die Grenzen der Aufsichtsbehörde? Die Bezirksregierung zielt derzeit deutlich übers Ziel hinaus.“