Hagen. . 3000 Euro zahlt Hagenbad an eine Besucherin aus Dortmund, die beim Versuch, eine Liege zu tragen, über einen Absatz gestürzt war und sich schwer verletzte. Die Richter hatten jedoch auch deutlich gemacht: „Die Klägerin hätte besser aufpassen müssen.“
Sie stolperte im Westfalenbad über eine Treppe, verletzte sich dabei erheblich. Doch wer hat Schuld? Die Frau, weil sie nicht aufpasste, oder die Stadttochter als Betreiber des Freizeitbades, weil sie den Stufenabsatz nicht deutlich markiert hatte? Vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts wurde der Fall jetzt verhandelt.
Johanna Effertz (55) und ihre Freundin fahren regelmäßig von Dortmund nach Hagen, weil sie erklärte Fans vom Westfalenbad sind. „Eine richtige Entspannungsoase“, schwärmt die Versicherungsangestellte, „die weite Anreise lohnt sich.“ Am 27. Juni letzten Jahres waren die beiden erholungshungrigen Frauen mal wieder dort. Doch diesmal lief alles anders.
Weil sämtliche Liegen im Außenbereich von Besuchern belegt waren, empfahl der Bademeister, man könnte sich doch zwei Liegestühle aus dem Innenbereich nach draußen holen. Ein gut gemeinter, jedoch verhängnisvoller Vorschlag. Gerade, als Johanna Effertz in der Ruhezone mit Dämmerbeleuchtung nach einer Liege in der zweiten Reihe greifen will, stürzt sie über einen schwarzen Treppenabsatz und schlägt mit ihrem Bein in voller Wucht auf der schiefernen Stufe auf.
Schmerzen zogen bis in die Zehen
Folgen: Das Knie blutete, der linke Mittelfuß schwoll stark an und die Schmerzen zogen bis in die Zehen. Nach dem Unfall musste die Versicherungsangestellte für drei Monate arbeitsunfähig geschrieben werden. Sie klagte deshalb jetzt vom Westfalenbad 3800 Euro Schmerzensgeld und 1570 Euro Haushaltsführungsschaden, sowie den Ersatz unnützer Aufwendungen, nämlich Kosten für den Besuch eines Fitness-Centers, ein. (Aktenzeichen 10 O 195/12).
„Die Klägerin hätte besser aufpassen müssen“, machte Richter Matthias Niggemann den Standpunkt der Kammer deutlich. Eine Treppe hätte man eigentlich bemerken müssen: „Das fällt schon auf, dass die Stühle in der zweiten Reihe höher stehen.“
„Stufenabsätze deutlich markiert“
Und anders als in einer Fußgängerzone, wo man als Kunde in die Schaufensterauslagen gucken soll und deshalb von möglichen Stolperfallen auf dem Bürgersteig abgelenkt sei, schaue man im Schwimmbad doch eher zu Boden, um auf den nassen Fliesen gut durchzukommen, argumentierte der Richter.
Die Klägerin war da ganz anderer Meinung. Die behaglich abgedimmte Beleuchtung und die dunkle Farbe der Schieferfliesen hätten es ihr nahezu unmöglich gemacht, die Treppe überhaupt zu erkennen: „Nach meinem Unfall hat das Schwimmbad die Konsequenzen gezogen. Alle Stufenabsätze wurden inzwischen mit gelbem Klebeband deutlich markiert.“
„Sache aus der Welt schaffen“
Westfalenbad-Betreiber Hagenbad hat Johanna Effertz nun 3000 Euro angeboten. „Wir sind redlich bemüht, die Sache aus der Welt zu schaffen“, erläutert Anwalt Wolfgang Jürgens.
„Dieser Vorschlag ist sehr großzügig“, sagte Richter Niggemann zur Klägerin, „da sollten Sie zuschlagen.“ Die Dortmunderin tat’s. Sie will ihrem Lieblingsbad auch weiter die Treue halten.