Vorhalle. Vor 21 Jahren quälte Maria K. in Vorhalle eine Frau zu Tode. 1998 wurde sie wegen eines bestialischen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Jetzt soll die 56-Jährige als erste Frau in NRW in Sicherungsverwahrung.
Es muss ein grausames Martyrium gewesen sein, das Katrin T. in den letzten Wochen vor ihrem Tod in der kleinen Wohnung in dem Mehrfamilienhaus an der Liebfrauenstraße 26 durchmachen musste.
Am 29. Juni 1991 brach die 22-Jährige tot zusammen. Von erheblichen Verletzungen am ganzen Körper ist die Rede. Hämatome, klaffende Platzwunden, ein Nasenbeinbruch, Serien-Rippenbrüche, innere Verletzungen. All diese Verletzungen zusammen – so steht es später im Obduktionsbericht – führten zu ihrem Tod.
Beschwerde beim OLG
Diejenige, die ihr das einst zusammen mit einem Bekannten angetan hat, soll nach Verbüßung einer Haftstrafe, die auf einen brutalen Mord 1998 zurückgeht, in Sicherungsverwahrung kommen. Als erste Frau in Nordrhein-Westfalen. Gegen die Anordnung des Landgerichts Krefeld hat ihr Bielefelder Anwalt Ulrich Kraft Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eingereicht.
Maria K. ist heute 56 Jahre alt. Mehr als 14 Jahre hat sie im Gefängnis gesessen. Als „Folter-Hexe“ wurde sie einst in Boulevardblättern bezeichnet. Einst wohnte sie direkt gegenüber der Liebfrauenkirche. In dem Mehrfamilienhaus des Wohnungsvereins, in dem Katrin T. auf bestialische und sadistische Art misshandelt und getötet wurde.
Nachbarn erinnern sich
Nachbarn erinnern sich noch heute an die grausame Tat und an Maria K. und ihre Mutter, die im Haus nebenan wohnten: „Hier hatten alle Angst vor ihr. Die hat ihren eigenen Mann so geschlagen, dass er halbnackt über den Balkon getürmt ist und hilflos auf der Weststraße stand.“ Nachdem Frank K. ausgezogen sei, teilte sich Maria K. die Wohnung mit Katrin T. Mit dem Bekannten D. zwang Maria K. ihre Mitbewohnerin zur Prostitution. Immer wieder, so Nachbarn, habe die Brutalität von Maria K. zu Polizeieinsätzen geführt.
1994 verurteilte das Landgericht Hagen Maria K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft. Bereits 1995 wurde sie auf Bewährung entlassen.
Monatelang gequält
Katrin T. sollte aber nicht ihr einziges Opfer bleiben. Maria K. zog nach der Haftentlassung ins ostwestfälischen Hüllhorst . Hier lernte sie eine 29-Jährige kennen, die psychisch als sehr labil gilt. Wie das Westfalenblatt schreibt, bemächtigte sie „sich ihres Vermögens von 220.000 Euro und hielt sie wie eine Sklavin“. Mit ihrem Ehemann brachte sie die Frau ins tunesische Hammamet. In einem Bungalow, so die Zeitung weiter, sei sie monatelang gequält worden. Sie sei missbraucht, mit einem Bügeleisen gequält und mit Stöcken vergewaltigt worden.
Am 7. Januar 1998 starb die 29-Jährige. Ihr Leichnam wurde zerstückelt, in die Wüste gebracht und verbrannt. Wegen Mordes, Körperverletzung und Vergewaltigung wurde Maria K. vom Schwurgericht in Bielefeld 1999 zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Maria K. sitzt noch in der JVA Willich am Niederrhein ein. Das zuständige Landgericht Krefeld ließ sie erneut begutachten. Ihre Persönlichkeit weise dissoziale, sadistische Züge auf, heißt es laut der Zeitung Neue Westfälische.
„Mandantin sehr deprimiert“
„Ein Ergebnis, das meine Mandantin sehr deprimiert“, so Anwalt Ulrich Kraft. Die Richter ordnen auf Grundlage der Expertise Sicherungsverwahrung an.
Gegen diese Anordnung hat Kraft Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt: „Trotz aller Bemühungen ist meine Mandantin während der 13 Jahre Haft nicht ausreichend therapiert worden. Der Staat hat kaum etwas unternommen, um der Frau zu helfen“, argumentiert der Anwalt. Von der gesetzlich geforderten „intensiven Betreuung“ könne nicht die Rede sein. Ferner gebe es keine Einrichtung in NRW, die die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben erfülle, um eine Frau in Sicherungsverwahrung zu nehmen.
„Meine Mandantin ist über 50 Jahre alt“, so der Jurist weiter, „während der gesamten Haftzeit hat es keine Gründe zur Beanstandung gegeben. Sie ist nicht mehr die Frau, die die Taten einst beging.“