Hagen.

Die Besucher strömen bereits im dritten Jahr durch die Pforte des Schumacher-Museums. Doch der Baukostenanteil der gleichnamigen Stiftung ist aufgrund juristisch unterschiedlicher Auslegungen des vorhandenen Vertragswerkes noch immer nicht vollständig auf dem Konto der Stadt Hagen eingegangen. Um eine wenig rühmliche gerichtliche Auseinandersetzung um die noch offene Dreiviertelmillion zu vermeiden, hat Oberbürgermeister Jörg Dehm jetzt eine Extra-Vereinbarung ausgehandelt: „Ich will mich da nicht streiten.“

Über 753.032,35 Euro am vertraglich festgeschriebenen Baukostenanteil von exakt 4.244.451,01,2 Millionen Euro konnten sich Stadt und Stiftung bis heute nicht einigen. Dabei schreibt Paragraf 4 des Kontraktes unmissverständlich fest, dass die Gruppe um den Künstler-Sohn Dr. Ulrich Schumacher „spätestens drei Monate nach vollständiger Fertigstellung des Gesamtobjektes“ den Betrag zu zahlen habe. Demnach ist die Schlussrate für das 26-Millionen-Projekt seit mehr als zwei Jahren überfällig – auf Kosten der Zinszahlungen durch den Steuerbürger.

Stadt will juristischen Streit vermeiden

Stiftungssyndikus Friedrich Grawert hatte immer den Standpunkt vertreten, dass zunächst eine prüffähige Endabrechnung des Leuchtturmprojektes vorliegen müsse. Wann dies jemals der Fall sein wird, hängt weiterhin vom Fortgang des Beweissicherungsverfahrens ab, das die Haftung für die zahlreichen technischen Unzulänglichkeiten des Glastempels klären soll. Hier kalkuliert das Baudezernat inzwischen weniger in Monaten, sondern vielmehr in Jahren. Darüber hinaus beharrt die Stiftung auf der These, dass ohnehin eine Überfinanzierung des Kunstquartiers durch die zahlreichen externen Förderer vorliege und diese potenzielle Mehrsumme mit Blick auf den offenen Restbetrag allein der Stiftung zustehe.

Eine Rechtsauffassung, die die städtischen Juristen nicht teilen. In ihren Augen geht aus dem Vertragswerk unzweideutig hervor, dass die Stiftung – unabhängig von einer Abschlussrechnung – die vollen 4,2 Millionen Euro zu zahlen habe und ein möglicher Überschuss zwar dem Museum, aber noch lange nicht der Schumacher-Stiftung zukomme. Dass dies dasselbe sei, wie Grawert den Geist der Vereinbarung interpretiert wissen möchte, vermag im Rathaus allerdings niemand dem unterzeichneten Vertragswerk zu entnehmen.

Mit dem Geld Baumängel beseitigen

Ein Dissens, den OB Dehm nicht auf die Spitze treiben möchte. „Schließlich müssen wir weiter zusammenwachsen“, setzt der Verwaltungschef für die Zukunft auf kons­truktives Miteinander. In einer ergänzenden Vereinbarung zu dem Vertrag zwischen Stadt und Stiftung soll daher jetzt festgezurrt werden, dass die offenen 753.032,35 Euro bis zu einem Stichtag auf ein städtisches Sonderkonto fließen. Dieses Geld soll künftig mit Priorität dazu verwendet werden, noch offene Ansprüche gegen die am Bau beteiligten Firmen durchzusetzen. Außerdem will die Stadt mit Hilfe dieser Mittel sich finanziell dafür wappnen, Baumängel zu beseitigen, für die sich im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens kein Verantwortlicher ermitteln lässt: „Wenn ich an die Lüftungstechnik denke, könnte uns das Geld hier Handlungsfähigkeit verschaffen“, nennt Dehm ein Beispiel.

Erst ganz am Ende sollen die Gelder aus diesem neu entstehenden Reservetopf direkt dem Schumacher-Museum zugute kommen. Allerdings wird nicht die Stiftung über den Einsatz der Mittel entscheiden, sondern eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Ratsparteien sich um eine Konsens bemühen.