Hagen. .

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Revolution des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst angestoßen. Die Auswirkungen werden im Hagener Rathaus spürbar sein. Die Richter erklärten am Dienstag einen Passus im Tarifvertrag für ungültig, wonach ältere Angestellte mehr Urlaub erhalten als jüngere Kollegen (Az.: 9 AZR 529/10).

Das Urteil, erklärte gestern Oberbürgermeister Jörg Dehm unserer Zeitung, erhöhe den Druck durch die Konsolidierungsmaßnahmen zusätzlich. „Es stellt uns aber nicht vor unlösbare Probleme.“ Angesichts des noch bevorstehenden Personalabbaus falle der Richterspruch kaum ins Gewicht.

Der Jahresurlaub im Öffentlichen Dienst umfasst 26 Tage für bis zu 30-Jährige, bis zum 40. Lebensjahr 29 Tage, ab dann 30. Diese Staffelung diskriminiere jüngere Beschäftigte, so das Gericht. Auch lasse sich kein größeres Erholungsbedürfnis ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr begründen.

Schätzung: Kompensation würde 300 000 Euro pro Jahr kosten

Bei einer Erhöhung des Urlaubsanspruchs für alle Beschäftigten auf 30 Tage würden bei der aktuellen Altersstruktur nach ersten Berechnungen aus dem Hagener Rathaus bei den Verwaltungsangestellten rund 1500 Urlaubstage pro Jahr mehr anfallen. Bei einem Durchschnittswert von 200 Arbeitstagen pro Jahr, müssten 7,5 Mitarbeiter eingestellt werden, um den Mehrurlaub zu kompensieren. Das würde jedes Jahr zusätzliche Personalkosten in Höhe von rund 300 000 verursachen.

Vor dem Hintergrund der Spaßmaßnahmen, die auch eine Reduzierung von Verwaltungsstellen vorsieht, sind Neueinstellungen nicht zu erwarten. Allenfalls bei so genannten Funktionsstellen wie bei der Berufsfeuerwehr oder bei Erzieherinnen könnte es in Hagen eine minimale Personalaufstockung geben.