Hagen. Die Stadt Hagen hat ein Standesamtsiegel für ungültig erklärt, weil es gefälscht worden ist. Mit Hilfe der Nachbildung können sich illegal eingereiste Personen oder zur Fahndung ausgeschriebenen Kriminelle eine neue Identität verschaffen. Die Stadt erstattete Anzeige.

Die Stadt Hagen hat ein Standesamtsiegel für ungültig erklärt, weil es gefälscht worden ist. Mit Hilfe der Nachbildung können sich illegal eingereiste Personen oder zur Fahndung ausgeschriebenen Kriminelle eine neue Identität verschaffen. Die Stadt erstattete Anzeige.

Der kriminelle Vorgang wäre wahrscheinlich nie aufgeflogen, wenn der Auftraggeber des Falsifikats seine Rechnung bezahlt hätte – ein Kleinstbetrag. Die Stadt Hagen zahlte für eine rechtmäßige Nachbildungen ihrer Stempel nie mehr als 5,95 Euro. Vor wenigen Tagen ging aber bei der Stadtverwaltung die Mahnung eines Unternehmens ein.

Die Siegel-Manufaktur, die einen Internetshop betreibt, erinnerte in dem Schreiben daran, dass ein städtischer Verwaltungsmitarbeiter die Nachbildung des Standesamtsiegels Nummer 11 in Auftrag gegeben habe. Die Ware sei geliefert, die Rechnung aber nicht beglichen worden. Nachfragen bei den infrage kommenden Verwaltungsstellen ergaben stets die gleiche Antwort: Von hier wurde keine Nachbildung in Auftrag gegeben.

Geburtsurkunde nachbilden

Die Stadtverwaltung hakte nach. Die Internetfirma stellte ein Foto zur Verfügung, auf dessen Grundlage das amtliche Signet nachgebildet wurde. „Es handelt sich um ein Siegel, das wir seit 2009 nicht mehr benutzen“, so Stadtsprecher Michael Kaub. Die Stadt Hagen hatte im Jahr 2009 nach einer Novellierung des Personenstandsgesetzes sämtliche Siegel des Standesamtes ausgetauscht.

Statt „Der Standesbeamte der Stadt Hagen“ trägt der Dokumentenstempel am oberen Rand seitdem die Beschriftung „Standesamt Hagen“. Diese Änderung war der geschlechtlichen Neutralität geschuldet. „Viele Ämter in Deutschland haben diese Änderung noch nicht vollzogen“, erläutert Kaub. Daher sei es wahrscheinlich, dass die alte Version des Hagener Siegels bei Vorlage bei einer anderen Verwaltung als offizieller Dokumentenaufdruck wahrgenommen werde.

Mit Hilfe des amtlichen Signets kann ein geübter Fälscher z.B. eine Geburtsurkunde täuschend echt nachbilden. Mit einer gut gefälschten Geburtsurkunde wiederum ist an Original-Ausweisdokumente, etwa Personalausweis oder Reisepass, zu kommen. Ein Krimineller oder eine illegal eingereiste Person hätte sich eine falsche Identität verschafft – und das auf Grundlage eines amtlichen Originaldokumentes. Daher hat die Stadt die Bezirksregierung informiert, die alle kommunalen Behörden in Deutschland benachrichtigen muss, dass das gefälschtes Siegel in Umlauf ist.

An welche Adresse die Siegel-Manufaktur die Nachbildung des Signets geschickt hat, konnte die Stadt nicht in Erfahrung bringen. „Die Firma verweigert uns mit Hinweis auf den Datenschutz die Herausgabe der Adresse“, sagt Kaub. Im Hagener Rathaus baut man daher auf die Ermittlungsbehörden. „Die Anzeige ist am Donnerstag bei uns eingegangen“, bestätigt Polizeisprecherin Cornelia Leppler.

Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen

Nach Auffassung des Rechtsamtes der Stadt Hagen hat sich auch die Internetfirma mit der Nachbildung im rechtswidrigen Raum bewegt. Die Nachbildung eines amtlichen Beurkundungsstempels dürfe nur mit Original-Bestellschein und Unterschrift der Behörde durchgeführt werden.

Dies könne nicht vorgelegen haben. Sollte der Besteller der Fälschung ermittelt werden, droht ihm eine empfindliche Strafe. Denn die Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen wird nach § 275 Strafgesetzbuch (Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen) mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.