Hagen. Ein Mitarbeiter der Sparkasse hat das Konto seines Schwagers ausspioniert. Der Betroffene klagt vor dem Landgericht auf Schadensersatz.
Es ist jener Fall, bei dem es wohl allen Kunden eines Geldinstituts eiskalt den Rücken runterläuft: Das Konto wird hinterrücks ausspioniert, Umsatzzahlen heimlich an Dritte weitergeleitet. Bei der Sparkasse Hagen ist genau dieses passiert.
Im Scheidungsverfahren hatte die (Noch)-Ehefrau plötzlich genaue Kenntnisse über Privatkonten ihres Mannes (IT-Manager), von denen sie nichts wissen durfte. „Wir haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass hier wohl Bankgeheimnisse ausgeplaudert wurden“, sagt Anwalt Rainer Lagemann. Der Zivilrechtler hat beim Landgericht Klage gegen die Sparkasse (Aktenzeichen 6 O 154/11) eingereicht, fordert für seinen Mandanten gut 27.000 Euro Schadensersatz.
In Konten geschnüffelt
Vor den Richtern kam die Kontenspionage jetzt ausführlich zur Sprache. Am 1. Oktober 2009 war Kläger K. (53) zu einem dringenden Gespräch ins Sparkassenkarree einbestellt worden. Dort saßen ihm die Datenschutzbeauftragte sowie ein Mitarbeiter der Revision gegenüber. Sie berichteten dem geschockten Kunden, dass in dessen Konten geschnüffelt worden sei. Ein Mitarbeiter aus der PR-Abteilung habe von seinem Dienstcomputer aus unberechtigt die Kontostände abgefragt.
Bei dem aufgeflogenen Sparkassen-Mann handelt es sich um den Bruder der getrennt lebenden Ehefrau des Klägers. Und die verfügt nun über Detailkenntnisse, die sie im Trennungsverfahren zu ihren Gunsten nutzen kann.
500 Mitarbeiter haben Kontenzugriff
Bei der Sparkasse arbeiten gut 500 Mitarbeiter, ein Drittel davon in der Verwaltung. Sie haben mit dem Kundenverkehr zwar nichts zu tun, können über ihre Dienstcomputer aber trotzdem in sämtliche Konten der Kunden gucken.
„Das ist technisch nicht anders möglich“, sagt Sparkassensprecher Thorsten Irmer (42) und sieht darin auch gar kein Problem: „Schließlich hat sich jeder Mitarbeiter schriftlich zu Bankgeheimnis und Datenschutz verpflichtet.“ Wer dagegen verstoße, müsse mit dienstrechtlichen Folgen rechnen. „Was dem Mitarbeiter in diesem Fall passiert ist, werde ich nicht sagen“, erklärt Irmer, „ich möchte hier seinen Datenschutz respektieren.“
Kritik von Landesdatenschutzbeauftragten
Beim Landesdatenschutzbeauftragten hält man die Praxis der Sparkasse, dass alle Mitarbeiter in alle Konten gucken können, für einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Bettina Gayk: „Die Sparkasse muss sicherstellen, dass nur die Personen, die mit der Kontoführung befasst sind, auf die Daten zugreifen können.“