Hagen.
An den von seinen beiden Verteidigern geforderten „Freispruch“ hatte offenbar nur Stefan M. (30) geglaubt. Nach ihren Plädoyers verließ er noch gut gelaunt den Gerichtssaal. Keine zwei Stunden später war ihm nicht mehr zum Lachen zumute.
„Lebenslange Haft“, verkündete Schwurgerichts-Vorsitzender Dr. Frank Schreiber am Dienstag um 14.12 Uhr vor voll besetztem Zuschauerraum das Urteil, „wegen Mordes“. Dass zusätzlich zwei Jahre und neun Monate Gefängnis wegen Betrugs (Vermietung einer Ferienhütte, die nicht existierte) draufgesattelt wurden, fällt dabei kaum noch ins Gewicht.
Opferanwalt: Ein totaler Verlierer
Einem Psychogramm gleich dröselte Vorsitzender Richter Dr. Frank Schreiber die unterschiedlichen Lebenslinien von Juliane F. (27) und ihrem ehemaligen Lebensgefährten und späteren Mörder Stefan M. auf. Eine wahrhaft ungleiche Beziehung: Sie, die lebenstüchtige, sympathische und beliebte Physiotherapeutin – er, ohne Schulabschluss, ohne Beruf und mit einer „problematischen kriminellen Vergangenheit“ oder -- wie es Opferanwalt Wolfgang Zwiehoff zuvor noch auf den Punkt gebracht hatte, „ein totaler Verlierer, der so gerne ein toller Hecht gewesen wäre.“
2006 hatten sich beide kennengelernt, 2008 waren sie in eine gemeinsame Wohnung im Hasenlauf auf Emst gezogen. Doch im vergangen Jahr beschloss Juliane F. die Beziehung zu beenden und ihn vor die Tür zu setzen, nachdem sie bereits ihre gesamten Ersparnisse für ihn aufgebraucht hatte und enttäuscht feststellen musste, dass sie in Stefan M. einem notorischen Blender und Betrüger mit parasitärem Lebensstil aufgessen war, der sie eifersüchtig kontrollierte, überwachte und schlug: „Er ist total aggressiv“, berichtete Juliane gegenüber Freunden.
„Sie hatte eine angstbesetzte Vorstellung von der Vollziehung der Trennung“, resümierte Richter Dr. Schreiber, aber zugleich auch einen beharrlichen Trennungswillen. „Und er? Er war mit der Wohnung am Ende, dem Geld am Ende, der Liebe am Ende.“
Die Leiche wurde in einer Tasche weggeschafft
In dieser Situation habe Stefan M. „zum letzten Mittel gegriffen“, sie getötet, in einer Tasche abtransportiert und die Leiche im Kofferraum ihres hellblauen Renault Twingos abgelegt. Nach dem Motto: Wenn sie nicht mehr bei mir bleibt, dann muss sie sterben.
Dr. Schreiber: „Für diese Tat gibt es keine andere Strafe als die Höchststrafe.“
Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer zeigte sich sehr zufrieden: „Das Schwurgericht hat mit der bekannten Qualität und mit der Deutlichkeit, die diesem Gericht zu eigen ist, das richtige Urteil gefällt.“