Hagen. .
Der Zusatz „Stadt der FernUniversität“ auf den Ortsschildern der Stadt Hagen wird entfernt. Dies kündigte Oberbürgermeister Dehm Dienstagabend in einem Schreiben an Regierungspräsident Gerd Bollermann an.
Bollermann hatte das Hagener Stadtoberhaupt zuvor ultimativ aufgefordert, die Zusatzbezeichnung eliminieren zu lassen lassen. Die Arnsberger Behörde hatte Dehm eine Frist bis zum 6. Mai gesetzt, um den illegalen Ortstafeln wieder ihr ursprüngliches Aussehen zu verleihen. „Wir erwarten, dass Herr Dehm die Ortsschilder in einen Zustand versetzt, der den Regeln der Straßenverkehrsordnung entspricht“, teilte Julia Beuerlein, Sprecherin der Arnsberger Behörde, mit.
In der Vergangenheit hatte Dehm ähnlich lautende Anweisungen des Regierungspräsidiums ignoriert. Es habe bereits des öfteren Kontakte in der Angelegenheit mit dem Hagener OB gegeben, ließ die RP-Sprecherin durchblicken. Im übrigen hätten sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch das Landesverkehrs- und das Landesinnenministerium die Rechtsauffassung, dass die Zusatzbezeichnung illegal sei, bestätigt.
Dehm hatte alle 95 Ortsschilder im Juli vergangenen Jahres mit dem Schriftzug „Stadt der FernUniversität“ versehen lassen, um hervorzuheben, dass Hagen die einzige Fernuni und gleichzeitig die größte Universität Deutschlands beherbergt. Schon damals hatte die Landesregierung Bedenken geäußert, über die sich der OB hemdsärmelig hinwegsetzte: „Ich habe einfach entschieden: Wir machen das jetzt.“ Schließlich sei die Fernuniversität ein wichtiger Standortfaktor, auf den Hagen stolz sein könne.
Kommunalrechtliche Vorschriften
Die Kosten für die Beschilderungs-Aktion in Höhe von 10.000 Euro hatten die Unternehmer Bernd Pederzani (Europart) und Karl-Heinz-Schulz (Schilder-Schulz) übernommen. „Viele meiner Beschäftigten studieren parallel an der Fernuni“, so Pederzani, der der Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität vorsteht. „Lebenslanges Lernen hat im Berufsleben existenzielle Bedeutung.“
In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalrechtlichen Vorschriften zu den schwarzgelben Ortseingangsschildern in der Gemeindeordnung geregelt. Dort ist nicht die Rede von Bezeichnungen, die über die laut Straßenverkehrsordnung gültigen „Stadt“, „Kreisstadt“ oder „Landeshauptstadt“ hinausgehen. Es heißt aber: „Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder den Gemeindenamen ändern. Die Änderung des Gemeindenamens bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.“ Tatsächlich billigte der Hagener Rat im Nachhinein einstimmig den Dehmschen Alleingang, die Genehmigung des Ministeriums steht allerdings bis heute aus.
Mit der Überlegung, welche Konsequenzen gedroht hätten, falls Dehm dem Ultimatum aus Arnsberg nicht nachgekommen wäre, hat sich Regierungspräsident Bollermann laut Auskunft seiner Sprecherin angeblich nicht beschäftigt: „Wir gehen davon aus, dass sich der Oberbürgermeister einer Kommune im Regierungsbezirk Arnsberg gesetzestreu verhält. Über alles weitere machen wir uns keine Gedanken. Der Zusatz muss jedenfalls weg.“