Hagen. .

Der Zusatz „Stadt der FernUniversität“ auf den Hagener Ortseingangsschildern verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und muss wieder entfernt werden. Das teilte das NRW-Verkehrsministerium mit.

Das Land verbietet der Stadt Hagen, die Fernuniversität auf die Ortseingangsschhilder zu schreiben. Regierungspräsident Helmut Diegel soll den Hagener Oberbürgermeister Jörg Dehm, der die Anbringung des Schriftzuges im Alleingang veranlasst hatte, anweisen, die 95 Schilder wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. „Durch den Zusatz sind die Hagener Schilder potenziell ungültig geworden“, teilte Mirjam Grotjahn, Sprecherin des Verkehrsministeriums, mit. „Sie sehen nicht mehr so aus wie im Gesetz vorgeschrieben.“

Paragraph 39 der Straßenverkehrsordnung und eine dazugehörige Verwaltungsvorschrift setzen genaue Vorgaben für Ortsschilder. Demnach müssen diese nicht nur gelb und rechteckig sein, sondern gestattet sind neben dem Ortsnamen lediglich die Zusätze „Stadt“, „Kreisstadt“, „Kreis“ oder „Landeshauptstadt“. Der Zusatz „Stadt der FernUniversität“ sei eindeutig nicht erlaubt, so das Verkehrsministerium. Zwar könne jeder Autofahrer aufgrund des gesunden Menschenverstandes davon ausgehen, dass es sich um Ortseingangsschilder handele. Doch wenn jemand kurz hinter einem Schild geblitzt werde, bestehe die Gefahr, dass er gegen den fälligen Bußgeldbescheid mit der Begründung klage, es sei im Sinne der Straßenverkehrsordnung kein gültiges Ortseingangsschild. „Und die Gerichte werden einem solchen Autofahrer womöglich Recht geben“, so Ministeriumssprecherin Grotjahn. Deshalb müsse RP Diegel beim Hagener OB auf der Entfernung des Zusatzes bestehen.

Schon Diegel hatte sich beim damaligen Verkehrsminister Wittke für den Zusatz eingesetzt

Pikant an der Geschichte ist, dass sich ausgerechnet Diegel schon zu Zeiten von Verkehrsminister Wittke für den Zusatz auf den Hagener Schildern eingesetzt hatte. Wittke erteilte dem RP jedoch eine dezidierte Absage. Das hinderte OB Dehm jedoch nicht, sich hemdsärmelig über die bürokratischen Bedenkenträger hinwegzusetzen: „Ich habe einfach entschieden: Wir machen das jetzt.“ Der drohenden Anweisung, den Zusatz wieder entfernen zu müssen, sieht das Stadtoberhaupt gelassen entgegen: „Für jedermann ist klar erkennbar, dass es sich um Ortseingangsschilder handelt. Es gibt doch wohl andere Probleme verkehrlicher Art in NRW als dieses.“

Eine Auffassung, die das Ministerum offenbar nicht teilt. Lasse man Dehm sein eigenmächtiges Handeln durchgehen, dann wolle womöglich bald jede Stadt in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Charakteristikum auf dem Ortsschild werben. Ein Dorn im Auge ist den Beamten in Düsseldorf auch das große U in FernUniversität. Dies sei nicht nur orthographisch unkorrekt, sondern als Markenzeichen und somit als Werbung zu werten: „Und Werbung hat auf Verkehrszeichen erst recht nichts zu suchen“, so Frau Grotjahn.

In Bayern ist ein Zusatz auf Ortsschildern erlaubt

In einigen Bundesländern sind außergewöhnliche Zusätze auf Ortsschildern übrigens erlaubt, etwa in Bayern. Dort führt zum Beispiel Passau den Beinamen „Universitätsstadt“. Ob sich nach dem bevorstehenden Machtwechsel in NRW ausgerechnet ein Minister der rot-grünen Koalition die Position von Dehm zu eigen machen wird, bleibt abzuwarten. „Grundsätzlich handelt es sich hier ja nicht um eine Geschmacksentscheidung, die vom jeweiligen Minister abhängig ist“, so Sprecherin Grotjahn. Doch sie könne natürlich nicht voraussagen, wie sich ein neuer Verkehrsminister zu der Angelegenheit stelle.

Für den Hagener Rechtsanwalt Lutz Mollenkott, Experte für Verkehrsrecht, hat sich OB Dehm mit der Änderung der Schilder Befugnisse angeeignet, die ihm nicht zustehen: „Ein Verkehrszeichen ist ein hoheitlicher Akt. Da ist kein Platz für freischaffendes Künstlertum.“