Hagen. .
Das Hagener Arbeitsgericht hat den Klagen von Auszubildenden der Stadt auf Übernahme stattgegeben. Daher werden alle Azubis bis einschließlich des Prüfungsjahrganges 2011 übernommen.
Die Stadt Hagen übernimmt ihre Auszubildenden bis einschließlich des Prüfungsjahrgangs 2011 in unbefristete Arbeitsverhältnisse, sofern ihre Prüfungsergebnisse mindestens gut oder befriedigend sind. Das sicherte Oberbürgermeister Jörg Dehm dem städtischen Personalrat zu, nachdem das Hagener Arbeitsgericht den ersten Klagen von Auszubildenden auf Übernahme stattgegeben hatte.
Damit endet für dutzende städtische Azubis eine monatelange Hängepartie. Der Oberbürgermeister hatte im Rahmen der Sparmaßnahmen im vergangenen Jahr angekündigt, dass die Stadt bis auf Weiteres keine Auszubildenden mehr übernehmen werde.
Verhängnisvoller Passus in Informationsschreiben
Eine Praxis, die viele klamme Ruhrgebietsstädte vollzogen hatten. Dass die Hagener Azubis jetzt mit ihren Klagen Erfolg hatten, liegt an dem Passus eines Informationsschreibens, das die Stadt Hagen bis zum Jahr 2008 ihren Bewerbern vor einer Einstellungszusage zukommen ließ. Darin verpflichteten sich die Jugendlichen, Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern zurückzuziehen. Im Gegenzug wurde ihnen zugesichert, nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, sofern sie ihre Abschlussprüfungen mindestens mit gut (gewerblich-technisch) oder befriedigend (Verwaltung) abschließen. Mit Beginn des Lehrjahrgangs 2009 gab es keine solche Übernahmezusicherung mehr.
Im Ausbildungsvertrag selbst gab es allerdings nie eine derartige Übernahmezusicherung. Die Richter am Arbeitsgericht befanden jetzt aber in drei Musterklagen, dass es sich bei dem Informationsschreiben um einen rechtlich bindenden Vorvertrag handelt. „Nach dem Ausgang dieser Verfahren hat der OB zugesichert, dass auch die anderen Auszubildenden mit den entsprechenden Abschlüssen übernommen werden“, so der städtische Personalratsvorsitzende Günter Brandau. Das gelte sowohl für die Prüfungsjahrgänge 2009 und 2010 als auch für den Prüfungsjahrgang 2011. Für Azubis, die im Jahr 2012 ihre Ausbildung abschließen, ist die Entscheidung des Arbeitsgerichtes bedeutungslos. Sie hatten vor ihrer Anstellung keine Übernahmezusicherung erhalten.
Prüfungsnote „befriedigend“ genügt nicht
Auszubildende, die ihre Prüfung „nur“ mit befriedigend (gewerblich-technisch) oder ausreichend (Verwaltung) abgeschlossen haben oder abschließen, müssen indes nicht übernommen werden, hatte das Arbeitsgericht entschieden. Sie hätten kein Anrecht auf eine Übernahme, da sie das im Informationsschreiben vor der Einstellung gestellte Noten-Minimum nicht erfüllen. Diese Auszubildenden erhalten einen auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag. „Wir haben für diese Fälle Berufung vor dem Landesarbeitsgericht eingereicht“, sagte Michael Mey, Jurist beim DGB-Rechtsschutz. OB Dehm setze sich dafür ein, dass diese ehemaligen städtischen Azubis bei anderen Arbeitgebern eine Anstellung erhalten, so Brandau. In einigen Fällen sei dies geglückt.
Für Auszubildende, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollten, geht die juristische Hängepartie unterdessen weiter. Ihre Klagen werden vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg verhandelt. „Das kann ein bis zwei Jahre dauern, bis wir eine Entscheidung haben“, glaubt Mey. Für diese jungen Menschen sei das eine schwere Bürde, so Brandau. Ihre Ausbildung sei so spezialisiert, dass sie nur innerhalb einer Behörde eine Perspektive haben. „Diese Leute müsste man eigentlich übernehmen.“