Hagen. .
Anlieger von Straßen, die vom Hagener Entsorgungsbetrieb wegen des Schnees nicht gereinigt worden sind, haben einen Anspruch auf Erstattung von Straßenreinigungsgebühren. Das bestätigte Kämmerer Christoph Gerbersmann.
Voraussetzung ist allerdings, dass eine Straße einen Monat lang gar nicht gereinigt wurde. So steht es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt. In diesen Fällen können die Grundstücks- und Hauseigentümer einen schriftlichen Antrag an die Stadt Hagen richten. „Wir prüfen das dann“, so Gerbersmann.
Anders als der Verband Haus und Grund in Dortmund, der den Anliegern nicht gereinigter Straßen empfiehlt, sich ihre Gebühren zurückzuholen, halten sich die Hagener Hausbesitzervertreter mit derartigen Fingerzeigen allerdings zurück. „Ich habe große Bedenken, ob der Aufwand, den man treiben muss, die Sache wert ist“, so Rechtsanwalt Werner Reinhardt, 2. Vorsitzender des Vereins Haus und Grund Hagen und Umgebung. „Nein, ich kann das keinem Hausbesitzer empfehlen.“
Aufstockung des Winterdienstes hätte Erhöhung der Gebühren zur Folge
Tatsächlich müsste zunächst über Protokolle des Hagener Entsorgungsbetriebs (HEB) festgestellt werden, ob eine Straße im Dezember wegen des Schnees nicht gereinigt werden konnte. Sollte sich dabei herausstellen, dass das tatsächlich in manchen Straßen der Fall war, müsste die Stadt die anteilige Gebühr erstatten. Dabei geht es in der Regel um Beträge zwischen 4 und 6 Euro.
Die Gebühr für den Winterdienst wird trotz der zahlreichen Einsätze in diesem Jahr nicht erhöht. Wie Gerbersmann erläuterte, seien etwaige Mehrausgaben durch eine Rücklage gedeckt. Allerdings will der Kämmerer die schnee- und frostreichen Tage im Dezember und Januar und die vielfach geäußerte Kritik an der Arbeit des HEB zum Gegenstand einer Diskussion machen. Es gehe ihm zunächst darum, die Meinung des Ordnungsamtes, der Polizei, der Straßenbahn und der Wohnungsgesellschaften in Sachen Winterdienst zu erfragen, so Gerbersmann: „Und sollte sich bei dieser Manöverkritik herausstellen, dass es sinnvoll wäre, mehr Personal einzustellen und weitere Räum- und Streufahrzeuge anzuschaffen, dann müsste ich dem Rat einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.“ Allerdings fügte Gerbersmann sogleich hinzu, dass eine Aufstockung des Winterdienstes eine Erhöhung der Gebühren zur Folge hätte.
Bevor der Kämmerer sein Fazit zieht, will er noch einige Wochen ins Land gehen lassen. Denn der Winter ist noch nicht zu Ende. . .