Hagen. .

Während sich die Straßensituation entspannt, hält der Druck auf den Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) an. Jetzt kommt heraus, dass Hohenlimburger Höhenlagen wegen eines Missverständnisses tagelang gar nicht angefahren wurden.

Während sich die Straßensituation mit jedem Plusgrad entspannt, hält der Druck auf den Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) an. Nachdem der Winterdienstleiter vor einer Woche seine Kernmannschaft mit dem erneuten Wintereinbruch wegen drohender Lenkzeitenüberschreitung nach Hause schickte, kommt jetzt heraus, dass Hohenlimburger Höhenlagen wegen eines Missverständnisses tagelang gar nicht angefahren wurden.

Die Geschichte beginnt am vergangenen Freitag. Mit dem großen Schnee-Einbruch schränkt die Hagener Straßenbahn ihr Angebot ein. Höhenlagen werden nicht mehr angefahren - zu gefährlich. Dies führt beim HEB zu der Anweisung, dass besagte Busstrecken, um Salz zu sparen, an diesem Tag nicht mehr von den Schneepflügen unters Schild genommen werden müssen. Ein entsprechendes Telefonat erreicht nach Informationen unserer Zeitung auch die Mannschaft vom Fachbereich Straßenbetrieb, der in Hohenlimburg im Auftrag des HEB für das Räumen und Salzen zuständig ist.

Fünf Tage kein Schneepflug

Offensichtlich aber wird dieses Gespräch im Hagener Osten falsch verstanden. Jedenfalls werden die Berglagen in Hohenlimburg-Oege fortan gar nicht mehr geräumt. Dass die Anlieger von Sonnenberg und Feldstraße gerade wegen der Steillagen die höchsten Winterdienstgebühren entrichten müssen, spielt keine Rolle. Selbst, als sich am Freitag zwei Rettungswagen an der Feldstraße festfahren, kommt kein Räumfahrzeug.

Fünf Tage lang stört auf den Oeger Höhen kein Schneepflug die winterliche Ruhe. Derweil haben Anwohner ihre liebe Mühe, im Tal noch Parkplätze zu finden. Unsere Zeitung fragt nach. Gestern antwortet HEB-Sprecherin Jaqueline Jagusch: Aufgrund eines Kommunikationsproblems habe vom 17. bis zum 21. Dezember kein Winterdiensteinsatz in dem Bereich stattgefunden. „Wir bedauern diesen Umstand und werden die notwendigen Schlüsse ziehen.“

Erstattung nicht vorgesehen

Das kühlt den Zorn der Oeger Bürger zwar, verraucht ist die Wut aber nicht. „Wir bezahlen die höchste Gebührenklasse und werden mit Nichtbeachtung bestraft. Das ist selbstherrlich“, sagt Friedhelm Paulsen. Dass er mit seinem Ansatz nicht falsch liegt, bestätigt Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler: „Natürlich haben Bürger, die eine Gebühr bezahlen, Anspruch auf eine entsprechende Gegenleistung.“

769 000 Euro zahlen die Hagener insgesamt pro Jahr für den Winterdienst, gestaffelt in vier Klassen. Dass die vergessenen Oeger einen Teil davon zurückbekommen, ist „nach der Satzung nicht vorgesehen“, schreibt die Stadt Hagen auf Anfrage. Zwar sei es richtig, dass Gebühren dem Grunde nach für eine entsprechende Leistung erhoben würden, aber ein Anspruch auf Erstattung bestünde nur, wenn eine Reinigung „über längere Zeit nicht stattgefunden habe“. Die Winterdienstgebühr würde einen gewissen Anteil an „Bereitstellungsleistung“ beinhalten.

Interessant ist die Frage der Haftung. Wenn die Stadt dem Winterdienst nicht nachkommt, obwohl er zumutbar und möglich ist, müsste sie nach eigenen Angaben für einen Schaden haften.