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Hans Albert Flick (56) arbeitet wieder. An einer Maschine. An seinem alten Arbeitsplatz. Die Firma Prevent TWB musste ihren schwerbehinderten Beschäftigten wieder einstellen. Das Arbeitsgericht hat es so entschieden.

Rückblick: Im Oktober 2009 meldete der Automobilzulieferer TWB Presswerk in der Sedanstraße Insolvenz an. Die Firma war zu schnell gewachsen und hatte sich an einem Kredit verhoben. 48 der knapp 500 Mitarbeiter erhielten ihre Papiere, Hans Albert Flick gehörte dazu. Und das, obwohl er bereits 55 Jahre alt und zudem schwerbehindert war. Sieben Jahre lang war er bei TWB beschäftigt, er trägt mehrere Schrauben in der Wirbelsäule mit sich herum. Außerdem fehlt ihm der rechte Mittelfinger. Flick ist zu 50 Prozent schwerbehindert, so steht es in seinem Ausweis.

Doch Insolvenzverwalter und Betriebsrat hatten einen Sozialplan aufgestellt und sich dabei angeblich an die gängigen Punktesysteme gehalten. Flick fiel durchs Sieb und wurde, nachdem auch das Integrationsamt in Münster, ohne dessen Beteiligung ein Schwerbehinderter nicht entlassen werden kann, seine Zustimmung signalisiert hatte, auf die Straße gesetzt.

Gericht erklärt Kündigung für unwirksam

Zu Unrecht, wie sich jetzt vor Gericht herausstellte. Denn Flick hatte sich mit seiner Kündigung nicht abfinden wollen und mit Unterstützung des DGB gegen seine Entlassung geklagt. Mit Erfolg. Das Arbeitsgericht Hagen erklärte die Kündigung für unwirksam und monierte gerade jene vermeintlich so abgewogene, solide Sozialauswahl. Zwar habe ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vorgelegen, doch auf der Namensliste gebe es andere Mitarbeiter, die weniger Sozialpunkte aufwiesen als der gekündigte Flick, urteilte das Gericht. Der schwerbehinderte Arbeiter müsse wieder eingestellt werden.

Obwohl das Unternehmen Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, arbeitet Hans Albert Flick zunächst einmal wieder in der Produktion. Arbeit gibt es bei TWB, das infolge der Insolvenz von der Wolfsburger Prevent-Gruppe übernommen wurde, aber operativ eigenständig agiert, genug. Die Krise ist überwunden. Im Frühjahr soll der Berufungsprozess vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm über die Bühne gehen. Zumindest bis dahin behält Hans Albert Flick seinen Arbeitsplatz.