Hagen. .

Lange war es ruhig um die Hagen-Botschafter im Landesparlament. Nun ihre Botschaft: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die im Nothaushaltsrechts agierenden Städte und Gemeinden wie Hagen sollen wieder Luft zum Handeln erhalten.

Geplagt von der oft desillusionierenden und mühseligen Oppositionsarbeit konnten sich die SPD-Abgeordneten Wolfgang Jörg und Hubertus Kramer zähe fünf Jahre nur als Rüttgers-Nörgler in Szene setzen. Doch seit die in ihren Augen dunkle Schwarz-Gelb-Ära durch eine nicht nur im Advent glänzende Rot-Grün-Regentschaft abgelöst wurde, ziehen auch die beiden NRW-Genossen, die in ihrer Physiognomie sich immer augenfälliger einem amerikanischen Komiker-Duo aus Schwarz-Weiß-Filmzeiten annähern, mit neuem Selbstbewusstsein als politische Heilsbringer durch die Lande. Ihre aktuelle Botschaft: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Unter der Knute des Nothaushaltsrechts agierenden Städte und Gemeinden wie Hagen sollen wieder Luft zum strategischen Handeln erhalten. Dafür möchte die Kraft-Mannschaft sowohl die finanziellen als auch gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Von Zinszahlungen für Altschulden freistellen

Kramer und Jörg propagieren mit Leidenschaft die Konzeption der Düsseldorfer Minderheitsregierung, in deren Mittelpunkt die Änderung des Paragrafen 76 der Gemeindeordnung steht. Dieser verfolgt den Anspruch, dass die Kommunen mit Hilfe eines Haushaltssicherungskonzeptes sich selbst in die Lage zurückversetzen, im Rahmen eines geordneten Wirtschaftens die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde wieder herzustellen. „Dazu gehört auch, dass wir mit einem Sofortpaket im Nachtragshaushalt jährlich 300 zusätzliche Millionen Euro für die NRW-Städte auf den Weg bringen“, erinnert Kramer an bereits Geleistetes. Außerdem wolle das Land über einen „Stabilitätspakt Stadtfinanzen“ die höchstverschuldeten Städte wie Hagen für einen begrenzten Zeitraum von Zinszahlungen für die Altschulden freistellen. Parallel müsse aber auch über eine Neuordnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes sowie eine Neuverteilung der Soziallasten mit dem Bund verhandelt werden.

Bislang sah der Gesetzgeber vor, dass Gemeinden im Nothaushaltsrecht innerhalb von drei Jahren einen Haushaltsausgleich darstellen mussten, um ein von der Kommunalaufsicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept zu erhalten. „Das führte häufig dazu, dass die dort angeführten Zahlen von vornherein Makulatur waren“, kritisiert Kramer. Daher wolle man in NRW auf den Kurs anderer Bundesländer umschwenken, wo die Gemeinden in individuellen Verhandlungen mit den Regierungspräsidien Verträge über einen realistischen, dann aber auch belastbaren Haushaltsausgleich schließen.

Lockerung und Spielräume

„Das bringt Lockerungen und Spielräume mit sich, damit künftig wieder Feuerwehrleute befördert, Auszubildende eingestellt und Eigenmittelanteile für Förderprogramme gestemmt werden können“, zeigt sich Jörg überzeugt, dass Städte somit wieder Zukunft gestalten können. Gerade beim Stichwort Beförderungen werde somit wieder für Gerechtigkeit im Lande gesorgt. Außerdem eröffne sich für eine Kommune wie Hagen die Chance, Gewerbeflächen wieder aufzuarbeiten und somit über zunächst höhere Investitionen langfristig mehr Gewerbesteuern einzunehmen. Gleichzeitig könnten somit Arbeitsplätze gehalten und dem demografischen Abwärtstrend entgegen gewirkt werden.

Insgesamt zeigen sich die beiden Hagener Landtagsabgeordneten überzeugt, dass die Städte sich keineswegs in einer Vergeblichkeitsfalle befänden: „Verbesserte Einnahmen, geringere Ausgaben und optimierte Rahmenbedingungen eröffnen den Gemeinden die Chance, langfristig von ihren strukturellen Defiziten herunter zu kommen.“ Eine Sichtweise, die in Oppositionszeiten für das Duo noch undenkbar gewesen wäre.