Hagen. .

Die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt gegen die sechs Jugendlichen, die in der Nacht zum 10. Juli in die Grundschule Boloh eingebrochen waren, wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Einer der Täter ist geständig.

Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Polizei wurde das Feuer, das unmittelbar nach dem Einbruch in der Schule ausgebrochen war, und bei dem der Anbau komplett ausbrannte, absichtlich gelegt.

„Einer der Jugendlichen hat ein Geständnis abgelegt“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker auf Nachfrage. Einzelheiten zu Motiv und Tathergang wollte er unter Verweis auf den besonderen Schutz von Jugendlichen nicht mitteilen. Alle Tatverdächtigen sind zwischen 14 und 17 Jahren alt und werden demnach nach dem Jugendstrafrecht angeklagt.

Die Gruppe soll am Morgen des 10. Juli über ein Oberlicht des Flachdachs in den Anbau der Grundschule eingebrochen sein. Die Jugendlichen waren von einer Zeugin beobachtet worden, als sie fluchtartig das Gebäude verlassen hatten. Als Polizei und Feuerwehr an der Grundschule eintrafen, stand der Anbau in Flammen. Der Verwaltungstrakt brannte vollständig aus. Die mutmaßlichen Täter wurden kurz darauf in der Nähe des Brandortes angetroffen und festgenommen. In einem Koffer hatten sie Gegenstände dabei, die aus dem Inventar der Schule stammen.

Stadt hat mit Sanierung der Schule noch nicht begonnen

Unterdessen haben die Sanierungsarbeiten an der Grundschule Boloh auch gut drei Wochen nach der Tat noch nicht begonnen. „Wir befinden uns noch in der Phase der Bestandsaufnahme und der Schadensbewertung“, sagt Stadtsprecher Karsten-Thilo Raab. In den kommenden Tagen solle aber Klarheit darüber bestehen, welche Sanierungsarbeiten notwendig sind. „Dann wird auch zügig mit den Arbeiten begonnen“, sichert Raab zu. Der Unterrichtsbetrieb solle nach den Ferien definitiv wieder aufgenommen werden. „Ob es zunächst Einschränkungen und Provisorien im Unterrichtsbetrieb gibt, kann man jetzt aber noch nicht sagen.“

Laut Stadtsprecher Raab handelt es sich bei dem Brand um einen Versicherungsfall. Es würden aber auch Haf­t­ungsansprüche gegen die mutmaßlichen Täter geprüft.