Breckerfeld. In einer Wohnsiedlung in Breckerfeld ist vieles strikt geregelt. Nur für ein Unternehmen und seine Kästen gelten die Regeln scheinbar nicht.

Wer einen Blick in den Bebauungsplan wirft, der bei uns in Breckerfeld in der Siedlung gilt, der glaubt kaum, dass es irgendetwas gibt, das nicht geregelt ist. Da geht es zum Beispiel um die Verpflichtung, mindestens zwei Bäume auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen. Was uns zu einem Apfelbaum-Duo und – nach langen Jahren der Tristesse – zu reicher Ernte verholfen hat.

Die Dachneigung ist vorgegeben. Selbstverständlich die genauen Flächen, auf denen überhaupt etwas gebaut werden darf.

Warnung vor Aussichtsturm

Gewarnt werden Anwohner vor einem Aussichtsturm, der einmal am höchsten Punkt des Ruhrgebiets, dem Wengeberg, entstehen könne. Als an dessen Stelle ein im Verhältnis kleines Gipfelkreuz aufgebaut werden sollte, war der Aufschrei übrigens groß. Aber das ist Geschichte.

Die möglichen Farben der Dachziegel sind selbstverständlich zementiert. Was einmal dazu geführt haben soll, dass ein Nachbar ein bereits gedecktes Dach aufgrund einer kleinen Abweichung neu belegen lassen musste.

Alles im Bebauungsplan geregelt

Und natürlich darf ein jeder auch nicht sein Häuschen in der Farbe streichen, in der es ihm beliebt. Ein schmales Spektrum zwischen weiß, beige und hellgrau ist im Bebauungsplan hinterlegt.

Was uns nun zu den Kästen eines großen Telekommunikationsunternehmens bringt. Eines übrigens, das in Sachen Breitband einem kleinen Konkurrenten im Örtchen den Vorzug überlassen hat. Diese Kästen waren einst in einem schlichten mausgrau gehalten.

Kästen strahlen in Magenta

Jetzt aber strahlen sie in einem Dunkelrosa, einem Farbton, der in Fachkreisen mit Magenta bezeichnet wird.

Während diese Farbe für Gebäude nicht vorgesehen ist, so scheinen die Planer vor 20 Jahren eine farbliche Regelung für die Kästen vergessen zu haben. Immerhin: Auch wenn man über Geschmack streiten mag – wenigstens einer konnte nun farbliche Akzente setzen.