Hagen. Der Gesetzentwurf der Hagener Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr wurde abgelehnt: Nun äußert sie sich zum gescheiterten Vorstoß.
Der Bundestag hat in dieser Woche über zwei Gesetzentwürfe abgestimmt, die die Sterbehilfe neu regeln wollten. Einer der beiden Entwürfe stammte in Teilen von der Hagener Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), die gemeinsam mit Renate Künast (Grüne) federführend an dem Vorstoß mitgewirkt hatte.
Der Bundestag hat beide Entwürfe nun aber abgelehnt. Das bedeutet, dass die in Teilen unklare Rechtslage weiterhin gelten wird. Helling-Plahr war in den letzten Tagen in bundesweiten Medien zu sehen und äußert sich nun auf Nachfrage über die Geschehnisse in Berlin: „Es ist bedauerlich, dass unser Gesetzentwurf nach 1266 Tagen Arbeit zu diesem Zeitpunkt keine Mehrheit gefunden hat. Immerhin konnten wir durch unser Engagement eine erneute Kriminalisierung verhindern. Insofern bin ich froh, dass sich der Zugang zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht verschlechtert hat. Aber natürlich hätte ich gerne eine Verbesserung der Situation erreicht“, sagt sie.
Verhältnis der Stimmen am Ende recht deutlich
Das recht deutliche Verhältnis von 287 Ja-Stimmen zu 375 Nein-Stimmen (bei 20 Enthaltungen) für ihren Entwurf habe sie durchaus ein wenig überrascht: „Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass sich, nachdem die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten eine Verschärfung des Zugangs zum selbstbestimmten Sterben abgelehnt hat, doch noch einige Abgeordnete der anderen Gruppe dazu hätten durchringen können, unserem Entwurf zuzustimmen. Von dort war ja oft zu hören, man würde die derzeitige Rechtslage ablehnen. Einige dieser Kollegen grämen sich jetzt sicher, dies nicht getan zu haben“, erklärt die FDP-Abgeordnete.
Änderung von Sterbehilfegesetz: Kein neuer Anlauf in absehbarer Zeit
Und wie geht es jetzt weiter? „Die Abstimmung des Plenums gilt es zunächst zu respektieren, so dass ich nicht direkt mit einem neuen Anlauf rechne. Aber natürlich bleibt das Thema und ich werde mich weiter dafür einsetzen, die faktischen Voraussetzungen zu schaffen, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht leer läuft. Vielleicht hört man dazu schon demnächst wieder etwas“, erklärt Helling-Plahr.