Hagen. Mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes muss die Stadt Hagen auch eine kommunale Wärmeplanung entwickeln. Doch dieser Weg ist noch weit.
Selten wurde in Berlin um ein Gesetz so heftig gerungen wie um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass den Abgeordneten bis zur finalen Abstimmung mehr Beratungszeit eingeräumt werden müsse, ist zugleich garantiert, dass die hitzigen Kontroversen ums Heizen während der Sommerpause kaum verstummen dürften. Der Grund für die hohe Emotionalität der Diskussionen scheint klar: Das Thema betrifft jeden Menschen, niemand möchte im Winter daheim bibbern müssen und niemand reißt sich darum, Tausende Euros zu investieren, obwohl doch schon heute eine zuverlässig funktionierende Heizungstechnik die gute Stube wärmt.
Die inhaltlichen Grundlagen für die große Heizwende sollen jetzt die Städte und Gemeinden in Form einer kommunalen Wärmeplanung liefern. Hagen befinde sich hier – wie übrigens etwa die Hälfte aller deutschen Kommunen – noch in einer frühen Koordinierungsphase, machte die Planungsverwaltung auf Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss zuletzt deutlich. Im Klartext: Es gibt noch nicht einmal den Hauch eines Wärmeplänchens. Allerdings muss man im Rathaus jetzt dringend aus den Startblöcken kommen, weil in Großstädten bereits bis zum Jahr 2026 eine fertige Wärmeplanung auf dem Tisch liegen soll.
Konzeptionelle Abstimmung
Auch interessant
Grundsätzlich gilt: Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Hausbesitzer geschaffen. Doch das Aufstellen eines Wärmeplans kostet Zeit, braucht mehr Personal und verursacht hohe Kosten. Vor diesem Hintergrund hat man in Hagen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zunächst einmal einen entsprechenden Förderantrag gestellt, der eine 90-prozentige Übernahme der entstehenden Kosten in Aussicht stellt.
Kernanliegen der Bundesregierung ist es, die Wärmeerzeugung in Deutschland klimaneutral zu gestalten, also möglichst ohne fossile Energieträger. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder können diese Aufgabe wiederum an die Kommunen delegieren, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen. Entsprechende Vorgaben gibt es beispielsweise bereits in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung ebenfalls eine Einführung geplant.
Auch interessant
Um solche Pläne aufzustellen, brauchen Kommunen massiv Daten. Da geht es um die Energieverbräuche von Gebäuden, die Art der jetzigen Heizungsanlagen, die Zeit, die die Anlagen bereits in Betrieb sind und auch um die Leistung der Anlagen. Darüber hinaus müssen Daten zur Lage des Gebäudes, zum Baujahr und zum möglichen Denkmalschutz erhoben werden. Auch der Energieverbrauch der vergangenen Jahre wird benötigt, um eine zielgerichtete kommunale Wärmeplanung erstellen zu können. Der Gesetzentwurf wird wohl die Betreiber der Energieversorgungs- und Wärmenetze, sowie die Unternehmen und Kunden, aber auch die Schornsteinfeger beauftragen, diese Daten zu erheben und freizugeben. Die Stadt Hagen hat entsprechend bereits Kontakt zum heimischen Energieversorger Enervie aufgenommen, um die erforderliche Planung gleich im gemeinsamen Schulterschluss zu koordinieren.
Schlüsselrolle für die Stadt
Der Kommune kommt dabei schon allein deshalb eine Schlüsselrolle zu, weil sie für die räumliche Planung zuständig ist, über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand verfügt und sie vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen ist. Im Ergebnis kann die Kommune die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.
Spannend bleibt dabei vor allem, ob das bis 2026 tatsächlich gelingen kann, weil die Verwaltung bei der Bearbeitung definitiv auf externe Ingenieurbüros zurückgreifen muss. Und wie deren Auslastung aussieht, wenn in der gesamten Republik zeitgleich kommunale Wärmepläne aufgestellt werden müssen, ist absehbar.