Hagen. Während immer mehr Zuwanderer und Flüchtlinge nach Hagen strömen, gibt es auch 551 Ausländer, die ausreisepflichtig sind – eigentlich.

In Hagen leben aktuell 551 Frauen und Männer mit ausländischem Pass, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Das hat die Stadt im Rahmen der jüngsten Ratssitzung mitgeteilt.

45.214 Menschen mit anderen Pässen

Zum Stichtag Silvester 2022 listet das Einwohnermelderegister der Stadt Hagen bei einer Gesamtbevölkerung von 196.536 Menschen exakt 45.214 Personen aus, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Die meisten stammen aus folgenden Nationen:

Türkei: 7106 (3,6 %), Syrien: 5062 (2,6 %), Rumänien: 4915 (2,5 %), Italien: 3467 (1,8 %), Griechenland: 3326 (1,7 %), Polen: 2575 (1,3 %), Bulgarien: 2303 (1,2 %), Ukraine: 1931 (1,0 %), Kroatien: 1184 (0,6 %), Kosovo: 1157 (0,6 %), Spanien: 1086 (0,6 %), Portugal: 1014 (0,5 %), Marokko: 927 (0,5 %)Serbien: 857 (0,4 %), Bosnien-Herzegowina: 780 (0,4 %), Irak: 519 (0,3 %), Afghanistan: 439 (0,2 %), Nigeria: 375 (0,2 %), Russland: 373 (0,2 %), Albanien: 350 (0,2 %), Nord-Mazedonien: 243 (0,1 %).

Die Betroffenen verfügen lediglich über eine Duldung im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes oder sind bereits über eine Grenzübertrittsbescheinigung mit einem konkret feststehenden Ausreisetermin ausgestattet. Meist ist eine Abschiebung dieser Ausländer jedoch ausgesetzt, weil beispielsweise Pässe fehlen, die Identität ungeklärt ist, Krankheiten vorliegen, ein Petitionsverfahren noch läuft oder die Betroffenen durch den grundgesetzlich verbrieften Schutz von Ehe und Familie geschützt sind. Eine Aufenthaltsgestattung wird nur dann ausgestellt, wenn die fraglichen Personen noch in einem laufenden Asylverfahren befinden.

Die Ausreisepflichtigen kommen ursprünglich vorzugsweise aus Europa, Afrika oder Asien. Die meisten Abschiebe-Kandidaten stammen aus dem Irak (73), Nigeria (53), Serbien (44), Guinea (41), Libanon (29), Türkei (26), Afghanistan (23), Aserbaidschan (22), Albanien (22), Indien (16), Armenien (16), Russland (14), Syrien (13), Algerien (12), Georgien (11), Ghana (10), Tadschikistan (9), Iran (9), Sri Lanka (7), Somalia (7), Mongolei (7) und Marokko (7).

Abwägung der Behörde

Ob es tatsächlich zu einer Ausweisung kommt, entscheidet letztlich die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Kommt sie zu der Überzeugung, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise die Interessen der Ausländerin oder des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet überwiegt, muss sie die betroffene Person ausweisen. In diese Abwägung findet insbesondere Einzug, wie lange sich die betroffene Person bereits in Deutschland aufhält, welche persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsland bestehen, welche Folgen die Ausweisung für Familienangehörige oder Lebenspartner hätte und ob die Person sich rechtstreu verhalten hat. Vor diesem Hintergrund wurde in Hagen seit dem Jahr 2015 insgesamt 130 Abschiebungen durchgesetzt, 20 davon allein im vergangenen Jahr. Parallel dazu sind 79 neue Namen in der Liste der ausreisepflichtigen Ausländer im Jahr 2022 aufgetaucht.

Bevor Menschen aus Deutschland in ihre Heimatländer wieder abgeschoben werden, gibt es eine umfassende Prüfung jedes Einzelfalls in der Ausländerbehörde.
Bevor Menschen aus Deutschland in ihre Heimatländer wieder abgeschoben werden, gibt es eine umfassende Prüfung jedes Einzelfalls in der Ausländerbehörde. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Aktuell profitiert ein Großteil der ausreisepflichtigen Ausländer vom sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das seit Ende des Jahres 2022 greift. Diese Neuregelung ermöglicht es geduldeten Ausländern, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Deutschland gelebt haben, innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für einen humanitären Aufenthaltstitel zu erfüllen.

Straffreiheit wird überprüft

Konkret bedeutet dies für Hagen, dass 376 Ausländer (68 Prozent) die Aufenthaltszeit von fünf Jahren erfüllen. Im Rahmen eines solchen Antragsverfahren wird als Voraussetzung unter anderem auch die Straffreiheit überprüft. Von den 551 ausreisepflichtigen Frauen und Männern in Hagen verfügen zurzeit lediglich fünf Personen über Ausweisungsverfügungen wegen Straftaten: Sie stammen aus Syrien (3), Marokko (1) und dem Irak (1). Potenzielle Kriminelle, die im Rahmen der Ausschreitungen in der jüngsten Silvesternacht identifiziert wurden, sind übrigens nicht darunter – zumindest sind entsprechende Meldungen seitens der Staatsanwaltschaft bislang bei der Ausländerbehörde der Stadt noch nicht eingegangen.