Hagen. Die Zahl der Anträge und Einbürgerungen steigt in diesem Jahr in Hagen sprunghaft an. Auf die Ämter könnte eine regelrechte Welle zukommen:

Die Zahl der Einbürgerungsanträge bzw. Einbürgerungen ist in diesem Jahr sprunghaft angestiegen. Bereits Anfang September war ein Anstieg von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Und im Hagener Rathaus rechnet man damit, dass die Zahlen perspektivisch weiter steigen werden – und zwar drastisch.

Als Grund dafür nennt die Verwaltung die hohe Zahl der Geflüchteten, die seit 2015 in Hagen Asyl gefunden haben – und die unter bestimmten Umständen nun die sogenannte „Ermessenseinbürgerung“ beantragen können. „Dies dürfte in Hagen für einen Großteil der circa 5000 syrischen Staatsangehörigen mit Flüchtlingsstatus gelten“, schätzt die Verwaltung.

Stadt prüft: Muss Personal aufgestockt werden?

Derzeit werde nun geprüft, inwieweit das Personal in der Ausländerbehörde aufgestockt werden muss – auch angesichts des weiterhin anhaltenden Zuzugs von Menschen aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern, den man derzeit in vielen Städten beobachtet.

Die Zahl der Einbürgerungsanträge nimmt in Hagen zu,
Die Zahl der Einbürgerungsanträge nimmt in Hagen zu, © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Bei den steigenden Fallzahlen könne jedoch auch die Einstellung von neuem Personal zumindest kurzfristig keine Erleichterung bringen, da die Einarbeitungszeiten angesichts des komplexen Rechtsgebiets verhältnismäßig lang seien, so die Verwaltung in einer Stellungnahme nach einer Anfrage von den Grünen.

Längere Wartezeiten sind üblich

Bei einer Terminbuchung sei durchaus mit längeren Wartezeiten zu rechnen, aktuell sind im Terminvergabe-System der Stadt keine freien Termine verfügbar, die Seite wird jedoch stetig aktualisiert und neue Termine freigegeben. Die Bearbeitungsdauer eines Falls sei dann von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und könne stark variieren. Wenn die Antragsteller aus ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit entlassen werden möchten, erhalten sie eine sogenannte Einbürgerungszusicherung von der Ausländerbehörde. Zur Erklärung: Das bedeutet, dass diesen Menschen eine Einbürgerung zugesichert wird, für den Fall, dass sie die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen.

Das Entlassungsverfahren dauert (je nach Staat) unterschiedlich lang. Zeiten bis zu zwei Jahren seien hier keine Seltenheit, gibt die Verwaltung Einblicke (es könne aber auch schneller gehen). Die Wartezeit verkürze sich entsprechend bei einer doppelten oder dem Wegfall der alten Staatsbürgerschaft.

Hohe Fluktuation bei Mitarbeitern

Durch die Ermessenseinbürgerungsanträge verlängere sich die Bearbeitungsdauer weiter. In jedem Einbürgerungsverfahren müsse so die Ausländerbehörde nach der Antragstellung mehrere Behörden beteiligen – um zum Beispiel zu klären, ob Strafverfahren anhängig sind und ob Leistungen bezogen werden. Es ist zudem eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz sowie Bundeszentralregister für Justiz erforderlich.

Zu den ohnehin großen Herausforderungen komme aktuell noch hinzu, dass es eine hohe Fluktuation bei den Mitarbeitern der Abteilung gebe und die „erfahrenen“ Kolleginnen und Kollegen entsprechend zeitlich gebunden seien, um neue Mitarbeiter einzuarbeiten. So gab es allein in den letzten fünf Jahren 16 Neueinstellungen, von denen aktuell noch vier Mitarbeiter in der Ausländerbehörde tätig sind. Qualifiziertes Personal sei auch weiterhin schwer zu finden – auch, weil das Aufgabengebiet anspruchsvoll und arbeitsintensiv sei. Der Fachbereich Personal habe überplanmäßig nun drei Stellen eingerichtet, um die Arbeiten im Rahmen des Ukraine-Zuzugs besser bewältigen zu können.

Kurzfristig rechnet man im Rathaus nicht mit einer Entspannung der Situation. Wie viele weitere Anträge nun tatsächlich auf das Team der Ausländerbehörde zukommen, lässt sich schwierig abschätzen.