Hagen. Die meisten städtischen Gebäude in Hagen sind bald wieder frei zugänglich. Doch was die Maske angeht, gibt es auch in Zukunft Ausnahmen.

Die Corona-Pandemie scheint auch in Hagen (beinahe) endgültig vorüber zu sein: Ab kommenden Montag, 13. Februar, sind alle alle städtischen Gebäude für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Einschränkungen zugänglich. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstagmorgen mit.

Der Sicherheitsdienst, der Besucher, die keinen Termin hatten, bislang am Betreten des Rathauses und der städtischen Dienststellen hinderte, wird abgezogen. Anfang Februar waren bereits viele der bisher geltenden Coronaschutzvorgaben auf Bundes- und Landesebene entfallen.

Doch die Stadt Hagen hat in der Corona-Zeit auch positive Erfahrungen gemacht, aus denen sie nun Konsequenzen zieht. So hält die Verwaltung an der Terminabsprache per E-Mail, Telefon oder über die Online-Terminbuchung mit dem entsprechenden Fachbereich oder Amt fest, weil damit Wartezeiten weitgehend vermieden werden können. „Eine Bearbeitung von Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung kann dagegen nicht durchgängig sichergestellt werden“, so Clara Treude, Sprecherin der Stadtverwaltung. Allerdings darf man das Rathaus ab Montag auch wieder ohne Termin betreten.

Empfehlung zum Tragen einer Maske gilt weiterhin

Die Terminvergabe über die Online-Terminbuchung ist unter https://terminvergabe.hagen.de abrufbar. Sollten keine Termine vorhanden sein oder sollten Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen haben, das unter der Online-Terminvereinbarung nicht aufgeführt ist, stehen auf www.hagen.de für den jeweiligen Bereich Kontaktdaten zur Verfügung. Alle Angaben zu den unterschiedlichen Dienstleistungen, Ansprechpartnern und Öffnungszeiten finden Interessierte dort ebenfalls.

Die Stadt Hagen empfiehlt Besucherinnen und Besuchern weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstandsregel in allen Bereichen der Stadtverwaltung. In den Eingangsbereichen des Rathauses und der weiteren städtischen Gebäude befinden sich Desinfektionsmittelspender zur Sicherstellung eines generellen Infektionsschutzes.

+++Lesen Sie auch: Hubschrauber kreist bei Einbrechersuche über Hagen+++

Für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie den amtsärztlichen Dienst gilt jedoch weiterhin eine Maskenpflicht für Beschäftigte und Kunden, da diese beiden Abteilungen analog zu Arztpraxen zu werten sind und somit das Infektionsschutzgesetz greift. Hier gibt es entsprechende Hinweise an den Räumlichkeiten.