Hagen. Hagen hinkt bei der Betreuungsquote der Unter-Dreijährigen dem Landesschnitt hinterher. Die wichtigsten Zahlen im Überblick
Am 1. März 2022 nahmen in Hagen 1281 Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot in Anspruch.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in der Stadt bei 21,2 Prozent und damit weit unter dem Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen, der bei 30,4 Prozent liegt (die Quote gibt den Anteil der betreuten Kinder an allen Kindern der jeweiligen Altersgruppe wieder).
Die U3-Betreuungsquote in Hagen war damit um 0,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor. 2021 hatte sie noch bei 21,0 Prozent gelegen.
Während Anfang März in Hagen lediglich zehn Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung waren (0,5 Prozent), lag die Betreuungsquote bei den Einjährigen bei 16,8 Prozent (345 Kinder). Mit einem Anteil von 47,3 Prozent wurden die Zweijährigen in Hagen institutionell betreut (926). In den Daten der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter) zusammengefasst.
Hagen hinkt deutlich hinterher
Interessant ist ein Vergleich mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen. Die U3-Betreuungsquoten variierten zwischen 40,9 Prozent im Kreis Coesfeld und 18,1 Prozent in Gelsenkirchen. Anteilig die meisten Kinder unter einem Jahr wurden 2022 in Bonn (2,2 Prozent) betreut.
Spitzenreiter bei der Betreuungsquote Einjähriger war Düsseldorf mit 43,9 Prozent. Der Kreis Coesfeld lag bei den Zweijährigen vorn: Mehr als vier von fünf Kindern (80,9 Prozent) dieses Alters wurden hier institutionell betreut.
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Neben den U3-Kindern befanden sich in Hagen am 1. März weitere 4960 Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren in Kindertagesbetreuung. Die Betreuungsquote betrug in dieser Altersgruppe 83,5 Prozent (Landesdurchschnitt NRW: 90,6 Prozent).
Rückblickende Betrachtung
Die Statistiker weisen darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2022) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde.
Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einem örtlichen Kindergarten besteht ab Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes in Hagen.