Lennetal. In der Lenne befindet sich eine uralte Anlage. Nie hat jemand gefragt, was das eigentlich ist. Bis heute. Die Antwort geht über 500 Jahre zurück.
Das Licht der Öffentlichkeit ist oft auf die Lenne gefallen in den vergangenen Wochen und Monaten. Eigentlich immer bis knapp vor die Stelle, um die es in diesem Artikel geht. Aber eben immer nur knapp. An der Buschmühlenstraße auf Höhe des Briefzentrums und der Firma Uhde befindet sich eine alte Wehranlage in der Lenne. Spaziergänger haben hier zu jeder Jahreszeit tolle Blicke auf die Anlage. Mal mit reißenden Fluten oder im Sommer als Steine-Schmeiß-Paradies für Kinder. Aber was ist das, was einige Einheimische als Fleyer Wehr bezeichnen, eigentlich? Das ist die Lösung.
Die Recherche bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen hat einige Zeit in Anspruch genommen. Das Ergebnis aber ist interessant. Technisch betrachtet steht hier Folgendes im Wasser: die Wasserkraftanlage „Buschmühle“. Sie dient der Stromgewinnung. Über den sehr langen Obergraben an der Verbandsstraße wird das Wasser dem Kraftwerk „Buschmühle“ an der etwas weiter entfernten Ruhrtalstraße zugeleitet und dient dort zum Antrieb von Turbinen zur Stromerzeugung.
Erstmals 1507 erwähnt
Aus einem Aktenvermerk von 1896 geht hervor, dass die „Wassergerechtsame“ – eine veraltete Bezeichnung für eine Berechtigung – seit „unvordenklichen Zeiten zum Betrieb einer Mahlmühle“ ausgenutzt wurde. Im Jahr 1896 wurde ein Antrag zur Erhöhung des Staues gestellt. Ziel der Stauerhöhung war der Antrieb zweier Turbinen, um den Betrieb einer Holzschleiferei in der Buschmühle zu ermöglichen. Und auch in den darauffolgenden Jahren wurden an dieser Stelle Turbinen angetrieben.
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1896 ist dabei nur das Jahr eines Aktenvermerkes. Die erste urkundliche Erwähnung der Anlage fand um das Jahr 1507 statt und gehörte seinerzeit zum Haus Busch. Dies war der Sitz des Adelsgeschlechts Syberg zum Busche. Die Wassermühle wurde genutzt, um Korn zu mahlen. Im Jahre 1810 ging die Mühle in den Besitz von Ludwig von Vincke über.
Zwischen 1838 und 1896 wurde Freiherr Gerhard von Vincke zu Ostenwalde bei Melle/Hannover Eigentümer des Wehres. Der Wasserstau wurde seinerzeit durch ein Nadelwehr erzielt, das aus vielen fest aneinandergefügten Nadeln von 365 Millimeter Breite besteht. Bei Hochwasser mussten diese Nadeln händisch gezogen werden. Zur Sicherheit der das Nadelwehr entfernenden Arbeiter war ein Schutzseil angebracht.
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Das alles geht so wörtlich aus den Recherchen der Unteren Wasserbehörde hervor. „Am 6. August 1925: Dem Freiherr Gerhard von Vincke zu Ostenwalde bei Melle, Hannover, wird gemäß des Wassergesetzes vom 7. April 1913 nach Maßgabe der vorgelegten Beschreibung und Zeichnungen das dauernde Recht verliehen, das Wasser der Lenne 1. durch ein Nadelwehr aufzustauen; 2. durch den Obergraben abzuleiten und von der Buschmühle auf gleiche Höhe zu stauen; 3. zum Betrieb zweier Turbinen in der Buschmühle zu benutzen und nach Gebrauch der Lenne wieder zuzuführen. Auf Basis des Wasserrechtes von 1925 wurde mit Datum vom 20. November 1928 das Stauziel erhöht.
Im Verlauf der dann folgenden Besitztumswechsel wurden diverse Umbaumaßnahmen durchgeführt. So wurde das Nadelwehr Mitte der 1980er Jahre durch ein Schlauchwehr ersetzt, das später wiederum durch ein Klappenwehr ausgetauscht wurde. Anfang des 21. Jahrhunderts wurde die Wehranlage mit einer Fischtreppe versehen. Die Turbinen und das Stauwehr werden aber nach wie vor auf Grundlage des alten Rechtes von 1925 betrieben.
Wasserrecht unbefristet erteilt
Das Wasserrecht wurde unbefristet erteilt und befindet sich in Privatbesitz. „Es ist nicht abzusehen, dass die Stromerzeugung eingestellt werden soll. Die Wasserkraftanlage „Buschmühle“ ist momentan die einzige Wehranlage die zuverlässig sehr rentabel bewirtschaftet werden kann“, erklärt die Untere Wasserbehörde.
Nach einer Stilllegung in den 1950er Jahren wurde das Bauwerk zu einem Laufwasserkraftwerk umgebaut und ist seit den 1980er Jahren wieder in Betrieb. Gebäude und Anlage stehen unter Denkmalschutz.
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„Aus Sicht des Umweltamtes müsste eine Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlage an der Turbine erstellt werden und die Fischaufstiegsanlage an der Wehranlage müsste modifiziert werden. Die Zuständigkeit liegt allerdings mittlerweile bei der Bezirksregierung Arnsberg“, erklärt die Stadt Hagen auf Anfrage der Redaktion.