Hohenlimburg. Die Fällung von Bäumen an der Bundesstraße 7 in Hohenlimburg könnten ein juristisches Nachspiel haben. Die Stadt will rechtliche Schritte prüfen

Die Baumfällungen an der Hünenpforte könnten ein juristisches Nachspiel haben. Die Stadt prüft, ob sie rechtliche Schritte gegen Maßnahmen in einem Teilbereich einleiten wird. „Wenn man sich das Ganze vor Ort anschaut, dann stellt man fest, dass wesentlich mehr gemacht wurde, als seinerzeit angekündigt war“, sagte Kämmerer Christoph Gerbersmann in der Bezirksvertretung Hohenlimburg. Das gelte besonders für die Fällungen am Barmer Teich, die im Vorfeld nicht mit dem Umweltamt abgestimmt waren.

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Rund 70 Bäume gefällt

Mitte Februar wurden rund 70 Bäume im Naturschutzgebiet Kalkbuchenwald an der Bundesstraße 7 nahe der Hünenpforte gefällt. Das Gelände gehört zum Naturschutzgebiet „Mastberg und Weißenstein“ und ist Teil des schützenswerten FFH-Gebiets (Flora, Fauna, Habitat) „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“.

Nach Angaben des Landesbetriebs Wald und Holz, dem die Fläche gehört, drohten die Bäume, die Verkehrssicherheit an der Straße zu gefährden.

Erste Fällungen schon 2019

Die Vorgeschichte der Fällungen in dem Areal geht drei Jahre zurück. Damals äußerte der Landesbetrieb Straßen.NRW erstmals Bedenken, dass in dem Bereich bei diversen Bäumen am Fuße des Hanges und in den steilen Hängen die Gefahr bestehe, dass sie auf die angrenzende Bundesstraße 7 stürzen könnten.

Im Herbst 2019 trafen sich deshalb Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Straßen.NRW, der höheren Naturschutzbehörde, dem Naturschutzbeirat und der unteren Naturschutzbehörde vor Ort. Man einigte sich, dass alle geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen im Vorfeld auf ihrer Folgen auf die geschützten Lebensraumtypen geprüft werden müssen. Nach einer ersten Prüfung wurden vor zwei Jahren in dem Bereich insgesamt 21 akut gefährdete Bäume gefällt. Dabei wurden bereits weitere absterbende Bäume als Gefahr für die Verkehrssicherheit der anliegenden Bundesstraße anvisiert. „Im Zuge der trockenen Sommer hat der ein oder andere Baum im dem Gebiet schwer gelitten“, so der Kämmerer. „Insofern war es nötig, dass dort etwas getan wird.“

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Vorprüfung gab grünes Licht

So sollten zuletzt rund 70 dieser Bäume an den Hängen zwischen Hünenpforte und Donnerkuhle gefällt werden. Wie schon vor drei Jahren kam auch hier eine Vorprüfung zu dem Ergebnis, dass die geplante Maßnahme zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen FFH-Lebensraumtypen führt.

Rund 70 Bäume wurden von einer Firma im Auftrag des Landesbetriebs Wald und Holz im Bereich der Hünenpforte in Hohenlimburg gefällt. Die Maßnahme war im Vorfeld geprüft und abgestimmt worden. Allerdings sind mehr Bäume gefällt worden, als mit dem Umweltamt abgestimmt war.
Rund 70 Bäume wurden von einer Firma im Auftrag des Landesbetriebs Wald und Holz im Bereich der Hünenpforte in Hohenlimburg gefällt. Die Maßnahme war im Vorfeld geprüft und abgestimmt worden. Allerdings sind mehr Bäume gefällt worden, als mit dem Umweltamt abgestimmt war. © WP Hagen | Marcel Krombusch

Mehrere Stellen beteiligt

Seitens der Behörden seien mehrere Stellen von Verwaltung und Land beteiligt gewesen, die das Thema im Blick gehabt und mit der nötigen Sensibilität begleitet hätten. Naturschutzbeirat und Umweltausschuss habe man im Vorfeld informiert. „Ich finde es dann nicht ganz fair, wenn man so tut, als wenn der Naturschutzbeirat sich als Einziger um dieses Thema kümmert“, reagiert der Kämmerer auf Kritik an den Fällungen, die zuletzt aus den Reihen des Gremiums geäußert wurden.

Fällungen nicht mit Stadt abgestimmt

Nicht mit dem Umweltamt abgestimmt waren weitere Fällungen am Fuß des Hanges, besonders am Barmer Teich. „Was dort passiert ist, geht weit über die Verkehrssicherungspflicht hinaus.“ Es handele sich um einen „fatalen Eingriff“ in das schützenswerte Feuchtbiotop und den betroffenen Schluchtwald.

Rechtliche Folgen möglich

Das Umweltamt wird nun gemeinsam mit dem LANUV und der Biologischen Station Hagen prüfen, ob die Maßnahmen vor Ort verhältnismäßig waren und welche Auswirkungen die Fällungen auf die schützenswerte Flora und Fauna in dem Gebiet hat. Je nach Ergebnis werde die Verwaltung über weitere rechtliche Folgen entscheiden.