Hagen. Wie verhalte ich mich bei einem positiven Corona-Test? Welche Quarantäne-Regeln gelten in Hagen? Alle Fragen und Antworten im Überblick.

Viele hatten es schon selbst oder kennen jemanden, der daran erkrankt ist: Corona. Die Corona-Fallzahlen schnellen auch in Hagen angesichts der Omikron-Welle immer weiter in die Höhe. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu allen Regeln in Hagen, Quarantäne und dem richtigen Verhalten, wenn man einen positiven Schnelltest hat, im Überblick.

Alarmglocken. Rote Warnung bei der Corona-Warn-App. Was nun?

Wann hätte es zum Risikokontakt kommen können? Die rote Warnung verpflichtet nicht zur Quarantäne. Eine Testung ohne Symptome ist nicht vorgeschrieben aber zu empfehlen. Es ist für 14 Tage auf das Auftreten von Symptomen zu achten.

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Positiver Selbsttest – in der Schule, am Arbeitsplatz oder zu Hause?

Egal ob ungeimpft, geimpft oder genesen: Sofort zum Testzentrum oder zum Hausarzt und sich dort erneut testen lassen. Aber: Egal welche Stelle aufgesucht wird, es muss über das positive Ergebnis vorher berichtet werden. Ist das Ergebnis ebenfalls positiv, muss sich umgehend in Quarantäne begeben werden.

Darf ich arbeiten gehen, während ich auf mein Testergebnis warte?

Nein. Jeder, der möglicherweise infiziert ist, sollte sich vorsorglich zum Schutz der Mitmenschen in Quarantäne begeben. Es sei denn, man gehört zu den Personengruppen (beispielsweise geboostert, oder frisch genesen, s. weiter unten), die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind.

Mein Arzt hat keinen Termin frei oder lehnt eine Testung ab. Wo kann ich mich jetzt testen lassen?

Unter dem folgenden Link, sind alle Testzentren in Hagen aufgelistet: www.hagen-testet.de. Es kann sein, dass vorher telefonisch abgeklärt werden muss, ob eine PCR-Testung möglich ist.

Wann habe ich das Recht auf einen PCR-Test?

Wer Anspruch auf einen PCR-Test hat, ist in der Testverordnung des Bundes festgelegt. Am 12. Februar ist die neue Verordnung in Kraft getreten. Hier steht, das der Anspruch grundsätzlich für jeden bestehen bleibt. Allerdings sollte hierfür auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegen. „Es sind jetzt schon nicht mehr genügend Testkapazitäten für alle verfügbar. Daher sollte Abstand genommen werden von unreflektierten Testungen – zugunsten von Einrichtungen, in denen das Testen Not tut (Krankenhäuser, Heime) bzw. medizinischem und pflegerischem Personal“, betonte Stadt-Sprecherin Clara Treude zuletzt gegenüber dieser Zeitung.

Es ist passiert – mein Corona-Test ist bestätigt positiv. Was mache ich jetzt?

Zu allererst in Quarantäne begeben. Grundsätzlich muss sich für zehn Tage, ab dem Auftreten von Symptomen, isoliert werden. Haushaltsangehörige, die nicht vollständig geimpft sind, müssen ebenfalls in Quarantäne. Wichtig ist auch, die Kontaktpersonen der vergangen zwei Tage vor der Durchführung des Testes zu kontaktieren. Falls sich Symptome verschlimmern, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Hier gilt es, vor dem Besuch den Arzt über das positive Testergebnis zu informieren. Bei einem Notfall außerhalb der Öffnungszeiten kann Hilfe bei einem medizinischen Notdienst gesucht werden (116117).

Wann kontaktiert mich das Gesundheitsamt bei einem positiven Test?

Bei einem positiven Test, wird die infizierte Person per SMS von dem Gesundheitsamt kontaktiert. Mit enthalten ist ein Informationsschreiben zu Quarantäne- und Verhaltensregeln. Deshalb ist es wichtig, eine gültige Rufnummer zu hinterlegen. In der SMS wird ein Selbstauskunftsbogen mitgesendet. Hier müssen Angaben zur Person sowie zur Erkrankung und Informationen zu Haushaltsangehörigen angegeben werden. Selbsttests zu Hause sind von der Benachrichtigung ausgenommen.

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Mein Kind wurde in der Kita oder Schule zur Kontaktperson. Gilt die Quarantäne für alle Familienangehörigen?

Nein, vorerst gilt die Quarantänepflicht nur für das Kind. Trotz allem sollten alle Haushaltsangehörigen den Kontakt zu anderen Mitmenschen einschränken. Bis Genaueres bekannt ist, heißt es Hygieneregeln einzuhalten und auf mögliche Symptome zu achten.

Darf mein Kind die Kita oder Schule besuchen, wenn ein Familienmitglied als Kontaktperson unter Quarantäne steht?

Ja. Falls eine Betreuung zuhause problemlos möglich ist, wäre es zum Schutz anderer aber besser, auf den Kita- oder Schulbesuch zu verzichten.

Darf ich während der Quarantäne einkaufen gehen oder zum Arzt?

Das zu Hause darf nicht verlassen werden. Um weiterhin versorgt zu sein, sollte das Umfeld kontaktiert werden, um Einkäufe zu erledigen. Einkäufe sollten vor der Tür abgestellt werden und erst entgegengenommen werden, wenn sich der „Einkäufer“ entfernt hat. Wenn ärztliche Hilfe benötigt wird, muss der Arzt über ein positives Testergebnis informiert werden. Dies gilt auch für Kontaktpersonen. Routine-, Vorsorge und Impftermine müssen auf die Zeit nach der Quarantäne verschoben werden.

Muss ich die Freistellung an das Gesundheitsamt schicken?

Ein negatives Testergebnis muss nicht als Freistellung dem Gesundheitsamt übermittelt werden.

Wie erhalte ich Papiere oder den QR-Code für den Genesennachweis?

Ein positiver PCR-Laborbefund ist für den QR-Code aus der Apotheke ausreichend. Der PCR-Test ist alleiniges Kriterium für den „genesenen Status“. Eine positive Bescheinigung von dem Gesundheitsamt ist nicht von Nöten. Positive Schnelltest reichen hier nicht aus.

Gibt es Ausnahmen für Kontaktpersonen von der Quarantänepflicht?

Rechtlich ist dann in diesen Fällen keine Quarantäne vorgeschrieben:

  • Personen, die geboostert sind (Johnson&Johnson-Impfungen gelten hier nicht)
  • Personen die geimpft und genesen sind
  • Personen, die vor über 28 Tagen und maximal 90 Tagen genesen sind und keine Impfung haben
  • Personen, die vor über 14 Tagen und maximal 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben.

Erkältung oder Corona?

Ist es nicht gewiss, ob eine normale Erkältung oder eine Corona-Infektion vorliegt, ist es ratsam, zunächst dennoch die Kontakte zu reduzieren. Im nächsten Schritt sollte umgehend der Hausarzt kontaktiert werden. Dort kann ein Termin für eine Testung vereinbart werden. Bei bereits vorhanden Symptomen sollte kein Testzentrum aufgesucht werden.