Hagen. Aufatmen bei der Firma Riepe: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den von den Anwohnern geforderten Baustopp verworfen.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einem vorläufigen Baustopp für die Erweiterung der Firma Riepe in Hagen eine Absage erteilt. Der Zweite Senat wies damit eine Beschwerde der Anwohner gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurück.
Damit kann das Sanitätshaus den Ausbau des Firmengeländes an der Knippschild- und Buschstraße fortsetzen. „Der OVG-Beschluss macht sehr deutlich, dass unberechtigte Einzelinteressen von Anwohnern zum Glück nicht höher wiegen als das öffentliche Interesse, auf dem unsere Baugenehmigung basiert“, freute sich Riepe-Inhaber Lars-Gunnar Stockmann.
Seit 1998 am Loxbaum ansässig
Das Sanitätshaus Riepe, seit 1998 am Loxbaum ansässig, will auf dem Areal Verwaltungs- und Ausstellungsflächen sowie Manufaktur, Lager und Kommissionierung ansiedeln. Auf 17.410 Quadratmetern Grundstücksfläche soll ein teilweise zweigeschossiges Manufaktur- und Kommissionierungsgebäude (4045 m² Gebäudegrundfläche) entstehen, auf dem übrigen Gelände sind Außenanlagen mit Fahrstraßen, Gehwegen, Parkplätzen und Grünflächen geplant.
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Das neue Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zum Bestandsgebäude und Firmenhauptsitz, so dass dieser vollumfänglich weiter genutzt werden kann.
Anwohner sehen Naturraum zerstört
Doch die Anwohner wehren sich mit Macht gegen den Ausbau der Firma. Ihnen ist vor allem die Größe der geplanten Gebäude und die damit verbundene Zerstörung von Naturraum vor der eigenen Haustür ein Dorn im Auge. Sie haben sich die Dienste des Rechtsanwalts Hendrik Kaldewei gesichert, dessen Strategie einer Anfechtungsklage mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts jedoch einen herben Dämpfer erhalten hat.
Die Richter in Münster bestätigten ausdrücklich die Entscheidung der ersten Instanz, wonach das öffentliche Interesse der Stadt Hagen bzw. der Firma Riepe das private Interesse der Anwohner überwiege. Es seien auch keine Verstöße gegen die Nachbarn schützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts ersichtlich. Die Erweiterung der Firma verstoße weder in puncto Lärmimmissionen noch wegen einer erdrückenden Wirkung der Bauten gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
Bauarbeiten sind bereits fortgeschritten
Die Firma Riepe kann ihre bereits weit fortgeschrittenen Bauarbeiten damit fortsetzen. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts wies am Dienstag darauf hin, dass mit dem Beschluss zwar vorläufiger Rechtsschutz für das Projekt bestehe, das eigentliche Klageverfahren gegen die Baugenehmigung allerdings fortgesetzt werden dürfe. Die Erfahrung lehre allerdings, dass es nur wenige Verfahren gebe, bei denen in der Hauptsache eine Entscheidung aus dem vorläufigen Rechtsschutz, bei dem sich die Richter sehr wohl gründlich und eingehend mit dem Gegenstand der Klage beschäftigten, gekippt werde.
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Rechtsanwalt Kaldewei war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen, seine Kanzlei befindet sich in den Ferien. Ob die Anwohner trotz des Beschlusses aus Münster am Klageverfahren festhalten oder ihren Widerstand aufgeben, ist unklar.
Firma Riepe sieht ihre Erwartungen bestätigt
Neben der Anfechtung der Baugenehmigung waren sie mit Hilfe von Kaldewei per Normenkontrollklage auch gegen den für einen Teil des Geländes seit Jahrzehnten existierenden Bebauungsplan vorgegangen. Denn in jenem Plan seien lediglich Verwaltungsgebäude sowie öffentliche Grünflächen in Form einer Parkanlage dargestellt, so die Begründung. Durch das entstehende Gewerbe werde das Plangebiet und damit die Wohnsituation der Anwohner jedoch beträchtlich geändert. Auch die Fortführung dieses Verfahrens könnte durch die Entscheidung aus Münster beeinflusst werden.
Die Firma Riepe mit ihren 140 Beschäftigten feierte den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts dagegen als Durchbruch. „Wir haben beim Bau des neuen Manufaktur- und Kommissionierungsgebäudes wirklich mehr als die geforderten Auflagen erfüllt, um das Gebäude harmonisch in die vorhandene Bebauung einzubinden“, so Geschäftsführer Stockmann: „Wir hoffen, dass diese unendliche Geschichte damit ein Ende hat und wir jetzt auch mit diesen Nachbarn in Frieden leben können.“