Hagen. Der Wirbel um die „Betrauung“ des WBH fördert weitere Dinge zutage, von denen kein Bürger wusste. Hagen könnte nämlich den Nothaushalt verlassen.

Der „Betrauungsakt“ (Entscheidung Donnerstag), bei dem die Steuerungshoheit über Bereiche wie Straßenbau, Plätze, Wege, Radwege, Parks, Winterdienst und vieles mehr aus „steuerlichen Gründen“ auf den Wirtschaftsbetrieb Hagen übergehen sollen, sorgt weiter für Wirbel. Eineinhalb Jahre war dieser Akt in nichtöffentlichen Sitzungen vorbereitet worden. Ratsmitglieder und Bezirksvertretungen werden durch diesen Schritt ganz entscheidend in ihren demokratischen Zugriffsrechten beschnitten. Fünf Parteien rudern angesichts der Empörung öffentlich zurück (Bürger für Hohenlimburg, Linke, Die Partei, Grüne und Hagen Aktiv). Der Gesetzgeber hat die Umsatzbesteuerung für Städte geändert. Ab 2023 besteht konkret für Hagen das Risiko, dass ein Großteil der Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und WBH umsatzsteuerpflichtig wird. Mögliche Belastung für die Nothaushaltskommune Hagen: 2,5 Millionen Euro im Jahr. Unterdessen haben sich bereits Initiativen gegen den WBH-Deal gebildet. +++ Lesen Sie hier, welchen Einfluss der Akt auf die Zugriffsrechte der Politik hätte +++

Hagen: Redaktion liegt Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vor

Der Redaktion liegt auch das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst&Young vor, die allerdings zu einer anderen Empfehlung kommt, als der von der Verwaltung und der geschlossenen CDU favorisierte Betrauungsakt. „Die Rückführung des Wirtschaftsbetriebs Hagen auf eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt ist aus rechtlicher Sicht aufgrund klarer rechtlicher Regelungen sowie steuerlich umsetzbar. Insbesondere können die gewachsenen Strukturen und Synergien aufrechterhalten werden. Es entstünde jedoch eine Einmalbelastung mit Grunderwerbssteuer in Höhe von 1,17 Millionen Euro.“

Hebung stiller Reserven würde Fehlbetrag von 94 Millionen Euro decken

Zusätzlich interessant aber: „Durch eine Hebung stiller Reserven in Höhe von maximal 95 Millionen Euro könnte der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag (94 Millionen Euro) in der Bilanz der Stadt vollständig gedeckt werden. Dies würde die bilanzielle Überschuldung der Stadt unmittelbar oder zeitnah beenden.“ Das heißt: „Positive Jahresabschlüsse vorausgesetzt hätte Hagen die Chance, aus den Zwängen des Haushaltssicherungskonzeptes herauszukommen.

Warum diese Aspekte bis heute nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden, bleibt ein Rätsel. Die Stadt führt steuerliche Gründe an. „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden“, heißt es in der Gemeindeordnung. Steuerliche Gründe können also nicht gelten.