Hohenlimburg. Warum wurden die umstrittenen Windenergieanlagen am Stoppelberg von der Stadt genehmigt? Für die Bezirksvertretung bleiben viele Fragen offen

Die Bezirksvertretung fordert mehr Transparenz im Verfahren um die genehmigten Windkraftanlagen am Stoppelberg. In dem Gebiet sollen drei Anlagen des Investors SL Naturenergie entstehen. Dabei geht es besonders um die Frage, warum die Stadt am 6. Mai den Bau der umstrittenen Windenergieanlage WEA2 genehmigt hat. Eine erste Stellungnahme der Verwaltung, die nach Anfrage der Bürger für Hohenlimburg vorgelegt wurde, lässt aus Sicht der Bezirksvertreter noch reichlich Fragen offen.

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Gesetzentwurf bestärkt Kritik

Hintergrund der Kritik ist unter anderem ein Gesetzentwurf, der den Abstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorsieht. Da WEA2 unter 1000 Metern zur Wohnbebauung in der Obernahmer liegt, blicken Betroffene und Kritiker der Anlage sehr genau auf das geplante Gesetz. Könnte die neue Regelung, sofern vom Landtag NRW verabschiedet, den Bau der Anlage kippen?

Wichtig für eine Antwort auf diese Überlegung ist der Stichtag, wann die erforderlichen Unterlagen für das Bauvorhaben vorlagen. Zwei unterschiedliche Aussagen der Verwaltung sorgten hier für Irritationen. Erst lag der Antrag vollständig erst nach dem Stichtag vor, später vor dem Stichtag. In der Bezirksvertretung erläuterte Dennis van den Berg, stellvertretender Leiter der Unteren Umweltschutzbehörde Hagen, dass die für eine Entscheidung nötigen Unterlagen bereits vor dem Stichtag vorlagen. Später seien weitere Unterlagen vom Investor nachgereicht worden, die jedoch auf die Entscheidung zum Bauvorhaben keinen Einfluss hatten. Als die nötigen Unterlagen vorlagen, habe man die Entscheidung zu den Anlagen am Stoppelberg nicht aufschieben können: „Sobald alle Umstände ermittelt sind, müssen wir unverzüglich über den Antrag entscheiden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.“

Fokus auf aktueller Rechtslage

Van den Berg sagte weiter, die Behörde könne nur auf Basis der aktuellen Rechtslage entscheiden. Sich auf den Gesetzentwurf zum 1000-Meter-Abstand zu fokussieren sei nicht zielführend, weil dieses Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. „Stellen Sie sich vor, sie geben ihre Steuererklärung ab und das Finanzamt verlangt tausend Euro Nachzahlung, weil in vier Monaten ein neues Gesetz kommt, was weitere Steuern vorsieht. Das würden sie doch auch nicht haben wollen.“

Umstritten sind die Genehmigungen der Anlagen am Stoppelberg auch, weil vor Ort seit Jahren der Rotmilan nistet. Der Naturschutzbund NRW klagt gegen zwei der genehmigten Windräder und Vertreter vor Ort kritisieren, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wurde. Der Vorwurf: Um eine solche Prüfung zu umgehen, wurden die drei geplanten Anlagen von SL Naturenergie am Stoppelberg bewusst nicht im Verbund betrachtet. Van den Berg entgegnet, man habe eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt. Ergebnis: eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht benötigt. Wie dieses Ergebnis zustande kam, ließ er offen. Er werde eine schriftliche Erläuterung an die Bezirksvertreter nachreichen.

Gesetz noch nicht verabschiedet

Derzeit berät der Landtag NRW über den Gesetzentwurf zum 1000-Meter-Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen. Eine Entscheidung steht noch aus. Auf Anfrage schreibt das NRW-Bauministerium, die geplante Gesetzesänderung werde keine Auswirkungen auf den Bau von WEA2 haben, da die Anlage bereits genehmigt ist. „Davon unabhängig kann die Genehmigung der Anlage auf Rechtmäßigkeit nachträglich überprüft werden. Eine solche Überprüfung würde sich aber auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Genehmigung stützen.“