Hohenlimburg/Hagen. Der Naturschutzbund zieht gegen die Baugenehmigung für zwei Windräder am Stoppelberg vor Gericht. Folgen für die Umwelt seien nicht genug geprüft

Der Naturschutzbund NRW (NABU) hat Klage gegen die Stadt Hagen eingereicht. Hintergrund ist die Genehmigung zum Bau von zwei Windkraftanlagen in Brechtefeld, die von der Verwaltung vor knapp einem Monaten ausgestellt wurde. Die Klage wurde am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht und wird dort in erster Instanz verhandelt (AZ 7 D 195/21.AK). „Der NABU NRW bemängelt im Wesentlichen notwendige, aber unzureichende artenschutzrechtliche Prüfungen für den gewählten Standort der Windenergieanlagen“, sagt Heide Naderer, Vorsitzende vom NABU NRW.

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Der Landesverband hat hierbei den Impuls des Stadtverbandes Hagen aufgenommen. Vor Ort mit angestoßen hat die Klage Andreas Welzel, Kassenwart beim NABU Hagen. Für ihn steht die Genehmigung der beiden Windräder, die SL Naturenergie am Stoppelberg bauen will, auf wackligen Füßen. „Unserer Meinung nach hätten diese Windräder so nicht genehmigt werden dürfen“, sagt Welzel. Ein Kritikpunkt: Die Windräder werden viel zu nah an einem Rotmilan-Horst geplant.

Naturschützer: Windräder zu nah am Rotmilan-Horst

„Seit 2002 kennen wir den Horst und nun versucht man durch Gutachten zu zeigen, dass der Rotmilan da nicht fliegt, statt von Beginn an die Abstandsregeln zu beachten.“ Für das Genehmigungsverfahren hatte der Investor unter anderem ein Gutachten zum Artenschutz vorgelegt, das auch Sicht von Welzel gerade beim Rotmilan deutliche Mängel aufweist. So fliegen Rotmilane laut Gutachten größtenteils unter 60 Metern und damit unter den Rotoren moderner Windräder hindurch. In der Realität nicht haltbar, sagt Wenzel, der selbst als Vogelkundler aktiv ist.

Antje Selter, Vorsitzende des Naturschutzbeirates, und Andreas Welzel (NABU Hagen) sehen Mängel im Genehmigungsverfahren.
Antje Selter, Vorsitzende des Naturschutzbeirates, und Andreas Welzel (NABU Hagen) sehen Mängel im Genehmigungsverfahren. © WP Hagen | Marcel Krombusch

„Gerade die großen Vögel fliegen gerne über 100 Meter, weil es Thermikflieger sind.“ Es ärgere ihn, dass die Verwaltung solche Mängel des Gutachtens, auf die auch in Stellungnahmen unter anderem des NABU hingewiesen wurde, nicht zum Anlass für eine Umweltverträglichkeitsprüfung genommen habe.

Unterstützung vom Naturschutzbeirat

Diese Prüfung nimmt die Folgen der Anlagen für Mensch und Natur in den Blick und bezieht auch die Öffentlichkeit mit ein. Dass so eine Prüfung im Falle der geplanten Windräder in Brechtefeld gemacht werden müsse, das findet auch Antje Selter, Vorsitzende vom Naturschutzbeirat in Hagen. Auch sie kritisiert erhebliche Mängel in dem vorgelegten Gutachten des Investors. So werde darin das Risiko, Vögel könnten mit den Windrädern kollidieren, als gering eingestuft und dabei etwa auf eine Ortsumgehung in Halle verwiesen. „Was hat der geplante Standort in einem Landschaftsschutzgebiet mit dem Standort an einer Umgehungsstraße zutun?“, fragt Selter. Unverständnis zeigt sie auch dafür, dass Untersuchungen zum Rotmilan vor Ort zurückgehen auf das Jahr 2011. „Das war nach dem Sturm Kyrill, da gab es dort nur einen Pionierwald. Das lässt sich mit dem Wald heute nicht mehr vergleichen.“

Über den Klageweg hofft Andreas Welzel vom NABU nun zu erreichen, dass im Nachgang noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung angesetzt wird. An der Klage des NABU beteiligt sich finanziell auch die Bürgerinitiative Gegenwind.

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Stadt: Klage noch nicht eingegangen

Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, sei die Klage bisher weder dem Rechtsamt noch der Unteren Umweltschutzbehörde bekannt. Entsprechend zurückhaltend gab sich gestern Stadtsprecherin Clara Treude. „Die Stellungnahme des NABU wurde selbstverständlich im Genehmigungsverfahren berücksichtigt“, so Treude. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu inhaltlichen Punkten zur Bewertung der Stellungnahme aufgrund des vermutlich anhängigen Klageverfahrens nicht äußern können.“

Der Termin für die mündliche Verhandlung am Oberverwaltungsgericht steht noch nicht fest.

Klage über Naturschutzbund NRW

Als anerkannter Naturschutzverband hat der NABU NRW die Möglichkeit, bei umweltrechtlichen Verstößen zu klagen. Diese Klagemöglichkeit hat der Stadtverband NABU Hagen nicht.

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