Hagen. Im Impfezentrum Hagen in der Stadthalle werden jetzt weitere Berufsgruppen gegen Corona geimpft. Termine sind ab sofort buchbar.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Erlass weitere Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3 für eine Impfung gegen das Coronavirus impfberechtigt. Derzeit liegt allerdings noch keine Öffnung aller Berufsgruppen nach Paragraf 4 der Impfverordnung vor.

Ab aber sofort können sich in Hagen auch folgende Personengruppen gegen das Coronavirus im Impfzentrum der Stadt Hagen impfen lassen: Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richter sowie Staatsanwälte, Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz, chronisch Erkrankte nach §4 I Nr. 2 Impfverordnung, zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person sowie Personen der Kinder- und Jugendhilfe.

Stadt empfiehlt: Berechtigung genau prüfen

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Vor der Buchung eines Impftermins im Hagener Impfzentrum über das Buchungsportal www.terminland.de/impfzentrum-hagen empfiehlt die Stadt Interessierten, die eigene Berechtigung zu überprüfen, um eine Abweisung vor Ort am Impfzentrum zu vermeiden