Vorhalle. Das von den Vorhallern erhoffte Einkaufszentrum wird wohl noch lange auf sich warten lassen. Die neue Hürde: der Regionalplan. Bürokratie pur.

Hiobsbotschaft für Vorhalle: Die Bürger des Hagener Stadtteils werden wohl noch viel länger als erhofft auf den Bau des neuen Einkaufszentrums warten müssen. Wie die Stadtverwaltung Hagen jetzt mitteilte, muss erst ein neuer Regionalplan verabschiedet werden, bevor die Errichtung des Vollsortimenters in der Revelstraße auf den Weg gebracht werden kann.

Das bedeutet, dass möglicherweise noch viele Jahre ins Land gehen werden, bevor das langersehnte Einkaufszentrum in Vorhalle endlich Realität wird. Denn wann der neue Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in Kraft treten wird, ist heute noch gar nicht abzusehen. „In diesem Jahr erfolgt die zweite Offenlage“, berichtet RVR-Sprecherin Barbara Klask. Erst nach Eingang aller Stellungnahmen und Einschätzung des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands könne eine verbindliche Aussage zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr gemacht werden.

Bürokratische Hindernisse

Kenner der Regionalbehörde in Essen und deren Arbeitstempo gehen davon aus, dass es bis 2025 dauern könnte, bis der Regionalplan endlich vom RVR-Parlament verabschiedet wird. „Dann werden einige Vorhaller, die in dem neuen Zentrum einkaufen wollten, schon nicht mehr am Leben sein“, zürnt Peter Timm, Mitglied der Bezirksvertretung Nord: „Mir ist völlig unverständlich, was ein Vollsortimenter mit dem Regionalplan zu tun hat.“

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Die Erklärung könnte bürokratischer kaum sein: „Im Hinblick auf die Ziele der Raumordnung, die im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zwingend zu beachten sind, war die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Zielen 6.5-1 bis 6.5-3 des Landesentwicklungsplanes zu prüfen“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

Definition passt nicht zu Planungen

Übersetzt heißt das etwa: Im alten Regionalplan ist das Gebiet an der Revel- und Ophauser Straße noch als gewerbliche und industrielle Fläche eingezeichnet und nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich, wie es für die Gründung des Einkaufszentrums notwendig wäre. Im neuen Regionalplan wird die Definition des Gebietes entsprechend angepasst – doch um Rechtsgültigkeit zu erlangen, muss der Plan eben erst einmal beschlossen werden. Und niemand weiß, wann das sein wird. Dass der Bau des Einkaufszentrums jedoch schon 2022 beginnen dürfte, wie es die Stadtverwaltung zuletzt ins Auge gefasst hatte, ist wohl nicht zu realisieren.

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Man könnte jetzt zynisch einwenden, die Vorhaller seien es ja gewohnt zu warten und immer wieder vertröstet zu werden. Schließlich gibt es die Pläne für den Bau des Einkaufszentrums samt Discounter, Back-Shop und Drogeriemarkt seit 13 und mehr Jahren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte das vereinfachte Bebauungsplanverfahren für das Projekt im Dezember 2018 per Eilverfahren gestoppt. Die Nachbarkommune hatte sich an die Justiz gewendet, da sie durch die neue Konkurrenz erhebliche Einbußen für den eigenen Einzelhandel befürchtete. Noch heute stößt den Menschen in Hagen das Vorgehen der Nachbarn bitter auf: „So benimmt man sich einfach nicht“, sagt Jörg Klepper, CDU-Fraktionsvorsitzender im Hagener Stadtrat.

Kleinerer Drogeriemarkt

Die Stadt Hagen brachte im Juni 2020 ein neues Bebauungsplanverfahren auf den Weg, das die vom Gericht erhobenen Bedenken berücksichtigt. So wird zum Beispiel der Drogeriemarkt kleiner ausfallen als ursprünglich geplant. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist für Ende 2021 geplant, so dass der Satzungsbeschluss Mitte/Ende 2022 gefasst werden kann. Geplanter Baubeginn: Mitte/Ende 2022.

Volles Sortiment

Vorgesehen ist die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1620 Quadratmetern einschließlich eines Shops in der Vorkassenzone.

Der bestehende Aldi soll auf eine Verkaufsfläche von 1220 Quadratmetern erweitert und verlagert werden.

Der bisherige Standort des Discounters soll durch einen Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 590 Quadratmetern sowie ein flexibel nutzbares Ladenlokal für Gastronomie- oder Büronutzungen oder auch eine Arztpraxis umgewidmet werden.

Doch das scheint alles Makulatur, denn grundsätzlich gilt, dass der neue Regionalplan erst in Kraft getreten sein muss, bevor der neue Vorhaller Bebauungsplan in Kraft treten kann. „Für die Leute in Vorhalle ist das ein Schlag ins Gesicht“, sagt Klepper, und auch als Lokalpolitiker sei man der Verzweiflung nahe: „Was da passiert, kann man doch eigentlich keinem Menschen mehr verkaufen.“