Hagen. Ein neues Buchungsportal wurde freigeschaltet - ab dem 8. März werden weitere Berufsgruppen geimpft. Wer jetzt impfberechtigt ist.

Die jüngsten Erlasse des NRW-Gesundheitsministeriums machen es möglich: Weitere Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Kita-Mitarbeiter und Mitarbeiter weiterer Bereiche aus Medizin, Fürsorge und Pflege gelten jetzt als impfberechtigt und können ab sofort mit dem Astra-Zeneca-Wirkstoff versorgt werden, wenn sie zwischen 18 bis 64 Jahre alt sind. „Ab Montag, 8. März, öffnet das Hagener Impfzentrum für diese Berufsgruppen“, teilt die Stadt Hagen dazu mit.

Öffnungszeiten ausgeweitet

Das Impfzentrum hat dazu bereits seine Öffnungszeiten auf den Vormittag ausgeweitet, sechs von sieben Impfstraßen sind jetzt geöffnet. „Wir haben jetzt von 8 bis 14 sowie von 14 bis- 20 Uhr geöffnet und arbeiten im Schichtdienst“, sagt Dr. Michaela Kinzius, die im Impfzentrum tätig ist. Die neuen Öffnungszeiten greifen bereits seit Montag. „Mit großem Erfolg. Wir können deutlich mehr Menschen impfen. Allein am Montag wurden 450 Impfungen durchgeführt, am Dienstag werden es mindestens 750 sein.“ Das Impfzentrum sieht sich gut gerüstet für eine Ausweitung der Impfungen auf weitere Berufsgruppen.

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Aber die Impfreihenfolge zu durchblicken, ist nicht immer ganz so einfach, auch innerhalb der Berufsgruppen wird differenziert. Ab Montag kann beispielsweise Kita-Personal und Lehrpersonal von Grundschulen oder Sonder- und Förderschulen geimpft werden. Gymnasial-Lehrer müssen auf ihren Termin aber noch warten. Kinder, die an einer Sonder- oder Förderschule oder auch Grundschule unterrichtet werden, suchen viel eher die Nähe zu ihrem Lehrer als beispielsweise ein Oberstufen-Schüler. „Dort können Abstände vielleicht noch besser eingehalten werden“, erklärt die Ärztin.

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Meinhard Wirth, der die St.Laurentius-Werkstätten der Caritas Hagen leitet, freut sich über die guten Nachrichten, dass jetzt auch die Menschen, die in den Werkstätten für Behinderte arbeiten, geimpft werden können: „Das ist super. Unsere Einrichtung stand trotz aller Sicherheits- und Schutzmaßnahmen schon einmal unter Quarantäne. Wir sehen in den Impfungen die größtmögliche Sicherheit für alle.“ Denn trotz aller Disziplin, die die Mitarbeiter an den Tag legten, sei das Ansteckungsrisiko hier höher.

Die Impfberechtigten

Eine Übersicht, wer in Hagen jetzt impfberechtigt ist (im Alter zwischen 18 und 64, mit dem Astra-Zeneca-Stoff):

1. Ambulant tätige Personen im medizinischen Bereich mit regelmäßigem Patientenkontakt. Hierzu zählen (Zahn-)Ärzte, Praxispersonal, Heilmittelerbringer, Hebammen, Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal der Blut- und Plasmaspende (Arbeitgeberbescheinigung nötig);

2. Mitarbeiter im ambulanten Pflegedienst, Tagespflege, vollstationäre Pflege, (Arbeitgeberbescheinigung nötig);

3. Personen, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen oder der ambulanten Pflege tätig sind - hierzu zählen Betreuungsrichter(innen) sowie Rechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Friseurinnen und Friseure, Seelsorgerinnen und Seelsorger, etc. (Bescheinigung der Einrichtung nötig);

4. Chronisch Erkrankte nach Prioritäten der Ständigen Impfkommission – hierzu zählen die Erkrankungen nach Paragraf 3 Corona-Impf-Verordnung, wie Trisomie 21, Demenz oder Personen nach Organtransplantationen (Attest vom Arzt notwendig).

5. Personen, deren Impfberechtigung vom Gesundheitsamt bestätigt wird (Bescheinigung vom Gesundheitsamt notwendig);

6. Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und in der Kindertagespflege - hierzu zählen auch Personen, die regelmäßig in diesen Einrichtungen tätig sind (Bescheinigung der Einrichtungsleitung notwendig);

7. Personen aus (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen (Bescheinigung der Einrichtungsleitung notwendig)

8. Polizisten mit einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt (Dienstausweis notwendig).

Die Terminbuchung

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Bislang hatten die Mitarbeiter des Hagener Impfzentrums die Termine zur Impfung mit Astra-Zeneca selbst vergeben. Um weiterhin den Standard halten zu können, alle zur Verfügung stehenden Impfdosen abzurufen und auch zu verimpfen, erfolgt nun die Umstellung auf die neue Buchungsplattform. „Gegebenenfalls wird diese für die Terminvergabe für andere Impfstoffe erweitert“, so die Stadt.

Die Terminvergabe ist ab sofort über die Buchungsplattform www.terminland.de/impfzentrum-hagen möglich. Die Stadt betont: Eine Impfung ohne entsprechende Bescheinigung ist nicht möglich.